SteuernRegierung plant neue Anzeigepflicht für Steuerberater
Anwälte, Unternehmensberater und Steuerfachleute sollen komplexe Steuersparmodelle den Behörden melden.
24.09.2016
Die Bundesregierung will nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ eine neue Offenlegungspflicht für Steuerberater einführen und auf diese Weise Schlupflöcher schließen. Das gehe aus einem Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums hervor, berichtete die Zeitung am Samstag. Demnach sollen Anwälte, Unternehmensberater und Steuerfachleute, die komplexe Steuergestaltungsmodelle entwickeln und ihren Kunden so beim Steuersparen helfen, gesetzlich verpflichtet werden, diese Modelle den zuständigen Behörden zu melden.
Eine solche Anzeigepflicht sei „sowohl ökonomisch sinnvoll als auch verfassungsrechtlich legitim“, zitierte die Zeitung aus dem Gutachten. Zu diesem Urteil komme das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München, das den Auftrag für das Gutachten von BundesfinanzministerWolfgang Schäuble (CDU) erhalten habe. Die Pflicht soll demnach für externe Berater gelten, „die förderlich an der Entwicklung, dem Vertrieb oder der Umsetzung einer Gestaltung mitwirken“.
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Die Gutachter berufen sich dem Bericht zufolge auf die von der Verfassung garantierte „Besteuerungsgleichheit“. Wenn es einzelnen Steuerpflichtigen gelinge, ihre Steuerlast zu minimieren, indem sie Lücken im Steuersystem ausnutzten, sei diese Gleichheit nicht mehr gegeben, argumentieren sie.
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