So habe er Bedenken, Gelder des ESM künftig auch als Letztabsicherung des europäischen Banken-Abwicklungsfonds heranzuziehen, sagte Weidmann am Donnerstag auf einer Veranstaltung in Berlin laut Redetext. "Solch eine Ausweitung von Gemeinschaftshaftung kann aber frühestens dann in Frage kommen, wenn (...) in den Bankbilanzen Altlasten weiter abgebaut wurden und der Aufbau neuer Risiken unter Kontrolle ist." Die EU-Kommission dringt hingegen auf einen Ausbau des ESM.
Auch Bestrebungen, den bislang nur zwischenstaatlich verankerten Vertrag für den Rettungsschirm in Unionsrecht zu überführen, sieht der Bundesbank-Präsident skeptisch. "Sollte dieser Schritt aber dazu führen, dass das bestehende Mitspracherecht der Mitgliedstaaten untergraben würde, wäre er abzulehnen." Haften und Handeln fielen dann auseinander. "Denn es sind die Mitgliedstaaten, die für die vom ESM eingegangenen Risiken haften."
Wenige Stunden zuvor hatte sich die Europäische Zentralbank (EZB) positiv zu derartigen Vorschlägen aus Brüssel geäußert. Sie seien ein wichtiger erster Schritt. Weitere Reformen des Rettungsschirms seien aber erforderlich. Der für den Euro-Raum zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, hatte sich im "Handelsblatt" zuletzt besorgt geäußert, dass auf dem anstehenden EU-Gippel im Juni keine Entscheidungen zum ESM getroffen werden könnten.
"Der ESM ist heute das zentrale Element bei der Bewältigung von Staatsschuldenkrisen", sagte Weidmann. Für sinnvoll hält er es, dem Rettungsfonds künftig auch bei der Krisenvorbeugung eine stärkere Rolle zukommen zu lassen. Dies könne etwa eine Rolle bei der Haushaltsüberwachung der Mitgliedsländer sein oder eine Koordinierungsfunktion bei der Restrukturierung von Staatsschulden.
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