Sehr geehrter Herrnn,
mit Erstaunen und Unverständnis muss ich feststellen, dass Sie ganz offensichtlich über das Telefongepsräch, welches Sie letzte Woche mit meiner Mutter geführt haben mit Herr Rolf Koch und Herrn Freddy Langesfeld geredet haben.
Ich füge Ihnen eine e-mail von Herrn Langesfeld an mich bei, in dem sich dieser ausdrücklich auf Sie bezieht.
Des Weiteren füge ich einen link aus dem auch Ihnen ja bekannten Blog des Herrn Koch bei, in dem sich dieser ganz eindeutig auf die ABDRECO GmbH und deren angebliche Strategie in dieser Sache bezieht.
Ich hatte Sie und die anderen stillen Gesellschafter nun schon wiederholt gebeten, über die internen Kommunikationen zwischen der ABDRECO GmbH und den stillen Gesellschafter Stillschweigen zu bewahren, insbesondere gegenüber Rolf Koch.
Herr Koch versucht seit Jahren die Ansprüche der ABDRECO GmbH und deren stiller Gesellschafter-also auch Ihrer Forderungen- wo es nur geht zu torpedieren.
Ich habe keine Ahnung , was Sie sich von diesem Vorgehen Ihrerseits versprechen. Es gefährdet jedoch die gemeinsame Sache erheblich, wie Sie doch auch jetzt wieder anhand des Blogeintrags des Herrn Koch sehen können.
Ich darf Sie daher auch im Interesse der anderen stillen Gesellschafter letztmals auffordern, den Kontakt zu Herrn Koch im Interesse der ABDRECO GmbH und aller stillen Gesellschafter nunmehr endgültig einzustellen, soweit er die Belange der Gesellschaft betrifft.
Im Hinblick auf die e-mail von Herrn Langesfeld :
Herr Langesfeld und die Kanzlei Milberg ist in aller erster Linie daran interessiert, dass sie ihre Erfolgsprovision erhält. Gegenüber uns deutschen holdouts ist dies jedoch daran gebunden, dass mindestens 170%unserer Forderungen realisiert werden müssen.
Allein daran könnenSie ersehen, wo das Motiv der Kanzlei Milberg liegt, dass das 150% Angebot der Rep. Argentinien aufgebessert wird.
Dies vorausgeschickt nunmehr zu dem aktuellen Status:
Sobald die Gesetze , welche die Regierung Argentiniens zur Durchführung des Angebots vom 05.02.2016 berechtigten, ratifiziert sind (Kongresszustimmung bereits erfolgt, Senatentscheid diese Woche) ist die Regierung nicht mehr berechtigt ein besseres Angebot zu machen. Anderenfalls würde Herr Macri und seine Regierung gegen dann geltendes Recht verstossen, sich schadensersatzpflichtig machen und von der Opposition schwer in die Enge getrieben werden.
Bedeutet: Nach Ratifizierung dieser Gesetze KANN und DARF die Regierung uns kein besseres Angebot mehr machen.
Heisst für Milberg : Er muss versuchen, die Aufhebung der injunctions zu verhindern.
Sollten die injunctions nämlich aufgehoben werden, dann ist das letzte Druckmittel auf Argentinien entfallen. Ein besseres Angebot wird es dann nicht geben.
Jetzt aber die Konsequenz für uns:
Unterstellt, die injunctions bleiben in Kraft, dann bedeutet dies auch, dass das Angebot vom 05.02.2016, die bereits mit NML und anderen geschlossenen deal in Rauch aufgehen und wir wieder genau dort stehen, wie vor dem 05.02.2016. Nämlich mit Nichts. Null. Nicht mal die Aussicht auf die 150%.
Ausserdem wäre die Regierung um Macri durch das Platzen des Angebots mit den holduts innenpolitisch schwer geschwächt und es ist dann nicht auszuschliessen, dass in diesem Fall das Kirchner-Lager wieder deutlich an Macht gewinnt.
Und was machen wir dann, wenn möglicherweise die Ära Macri nur eine sehr kurze war und wieder die Peronisten um Kirchner ans Ruder gelangen ? Was glauben Sie, was dann mit der holdout Sache passiert ?
Ich sage es daher nochmals: Sollte Milberg bis zum Inkrafttreten der angesprochenen Gesetze nicht in der Lage sein, einen besseren Deal für uns herauszuholen, dann wird es auch danach mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr funktionieren. Ein Nachbessern des Angebots vom 05.02.2016 ist für Macri aus innenpolitischen Gründen meiner Meinung nach völlig ausgeschlossen. Er hat keine eigene Mehrheit und muss immer wieder für neue Bündnisse bei solchen Abstimmungen werben.
Milberg und Herr Langesfeld pokern hier doch ausschliesslich im eigenen wirtschaftlichen Interesse, weil sie genau wissen, dass Geld nur fliesst, wenn mindestens 170% fliessen.
Aber das Interesse von Milberg ist nicht unser Interesse.
Jedenfalls nicht meines und auch nicht der grossen Mehrheit meiner Mandanten.
Lieber die 150% nehmen, statt einer absolut vagen Hoffnung auf ein bisschen mehr hinterherlaufen. Dies mit unkalkulierbaren weiteren Kosten und völlig ungewissem Ausgang .
Mit freundlichen Grüssen
Jakob Heichele
-Rechtsanwalt-
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