Börsenwissen
Rien ne va plus
Handelsaussetzung: Ist China auch bei uns möglich?
von Claudia Wiggenbröker
Stand: 07.01.2016, 08:55 Uhr
An den Börsen in Shanghai und Shenzhen ging nichts mehr: Der Aktienhandel wurde ausgesetzt, weil noch höhere Kursverluste drohten. Einfach so den Handel stoppen - ginge das auch in Deutschland?
Wer an diesem Donnerstag in Shanghai oder Shenzhen seine Wertpapiere verkaufen wollte, hatte wahrscheinlich Pech - denn der Aktienhandel wurde schon nach einer Viertelstunde beendet. Für die chinesischen Börsen gibt es seit Jahresbeginn eine neue Regelung, die bereits am Montag, dem ersten Handelstag 2016, zum Einsatz kam:
- Bei Kursschwankungen um mehr als fünf Prozent wird der Handel für 15 Minuten ausgesetzt.
- Bei Schwankungen um mehr als sieben Prozent wird der Handel für den Rest des Tages gestoppt.
Doch wozu der ganze Zauber? Die chinesische Börsen will mit der kompletten Aussetzung Panikverkäufe in Phasen von extremer Volatilität verhindern.
Und wie sieht's bei uns aus?
In Deutschland wird die Aussetzung des Aktienhandels in § 25 des Börsengesetzes geregelt. Allerdings hat die deutsche Handelsaussetzung einen maßgeblichen Unterschied zur chinesischen: "In China wurde der gesamte Handel aufgrund eines Schutzmechanismus automatisch ausgesetzt. Solch einen automatischen Schutzmechanismus für den gesamten Markt gibt es im Xetra-Handel nicht", so ein Sprecher der Deutschen Börse. Dementsprechend gehen an der Börse nicht einfach die Lichter aus, wenn der Leitindex um einen bestimmten Prozentsatz fällt.
Dennoch kann die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Handel in bestimmten Fällen manuell aussetzen - für einzelne Wertpapiere oder sogar für den ganzen Markt. Das soll dann geschehen, wenn der "ordnungsgemäße Börsenhandel" gefährdet ist oder es nötig scheint, das Publikum - also die Anleger - zu schützen. Konkret ist dies der Fall, wenn folgende Probleme vorliegen:
- Technische Störung der Börsensysteme
- Störung bei der Abwicklung der Börsengeschäfte (Settlement)
- Hinweise zu Marktmanipulationen
- Informationsungleichgewichte am Markt
- Anbindungsstörungen seitens der Handelsteilnehmer
Letztere liegen vor, wenn nicht alle handeln können, die handeln wollen. Das wäre beispielsweise der Fall bei einer Naturkatastrophe, durch die Technik und Infrastruktur gestört werden.
Informationsungleichgewichte kann es am Markt geben, wenn es wichtige Nachrichten zu einem Unternehmen gibt - wie beispielsweise die einer Insolvenz oder die einer geplanten Übernahme. Dann wird der Handel ausgesetzt, damit offizielle Stellungnahmen die Marktteilnehmer erreichen können und alle auf dem "gleichen Stand" sind.
Die Kursentwicklung am Gesamtmarkt spielt also an der deutschen Börse für eine Handelsaussetzung keine Rolle.
Es kann alle treffen
Der Handel kann ganztägig oder zeitweise ausgesetzt werden. Die Aussetzung kann grundsätzlich jedes Wertpapier betreffen, das an der Frankfurter Börse gehandelt wird. Die Börse muss öffentlich über die Maßnahmen informieren.
Auch ausländische Werte können von dem Stop betroffen sein. In der Regel wird der Handel in Deutschland aber nur eingestellt, weil er bereits an der Heimatbörse gestoppt wurde.
Lieber unterbrechen als aussetzen
Die Frankfurter bevorzugen allerdings den Weg der Unterbrechung, statt den Handel auszusetzen. Der Unterschied zur Aussetzung ist, dass die Marktteilnehmer die Möglichkeit haben, bestehende Orders zu ändern, zu löschen oder neue Orders zu tätigen - bei einer Aussetzung funktioniert nichts mehr.
"Wir sind überzeugt, dass eine Handelsunterbrechung für einzelne Wertpapiere sinnvoller ist als für den gesamten Markt, weil sich Kursausschläge so besser steuern lassen“, meint Michael Krogmann von der Deutschen Börse.
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