Hauszinssteuer
Die Hauszinssteuer, auch als Gebäudeentschuldungssteuer bezeichnet, war eine von 1924 bis 1943 in Deutschland erhobene Ertragsteuer auf das vor Juli 1918 entstandene Wohneigentum. Basis war das „Gesetz über den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken“.[1]
Die Steuer beruhte auf einem Vorschlag des Berliner Baustadtrates Martin Wagner für einen Lastenausgleich, mit dem die Eigentümer von Immobilien an den Kosten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus nach dem Ersten Weltkrieg beteiligt werden sollten. Durch den Wertverlust von Hypotheken aufgrund derHyperinflation bis 1923 waren Grundeigentümer zuvor praktisch vollständig entschuldet worden, während ihr Grundeigentum durch die Inflation nicht an Wert verloren hatte.
Vergleichbare Ziele hatten nach dem Zweiten Weltkrieg Teile des Lastenausgleichsgesetzes.
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