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Montag, 25. April 2016

Wichtig für alle Stillen Beteiligte der ABDRECO // hier könnt ihr sehen wie ein Anwalt die Stillen abkochen will und was rechtlich dagegen eingewendet werden kann !!!



5 Kommentare:

  1. Erstaunlich, wenn man dieses posting von dir ansieht:

    http://rolfsgriechenlandblog.blogspot.de/2016/03/argentinien-anleihen-es-gibt-geld-jetzt.html

    Du beauftragst also auf Grund der Schwierigkeit der Rechtssache selbst lieber einen Rechtsanwalt als Fachmann für die Abwicklung der Argentinien Anleihen der Familie Koch und empfiehlst sogar noch den anderen das Gleiche zu tun.

    Wie immer halt : Der alte Koch will rumstänkern.



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    1. Hier mal Originalton Rolf Koch aus dem genannten Posting von ihm
      http://rolfsgriechenlandblog.blogspot.de/2016/03/argentinien-anleihen-es-gibt-geld-jetzt.html

      "Der Vorschlag Argentiniens ist nur auf Englisch oder Spanisch verfügbar und die Abwicklung ist für den einzelnen Anleihegläubiger kompliziert. Überdies sind viele Details der Abwicklung unklar. Denn bislang orientiert sich die Abwicklung des Vorschlags vor allem an Anleihegläubigern, die Anleihen nach US-amerikanischem Recht erworben haben und vor US-amerikanischen Gerichten geklagt haben. Die praktische Durchführung des Vorschlags in Deutschland ist nicht konkret geregelt. Hinzu kommt, dass eine ganze Reihe von Anleihegläubigern die Anleihestücke physisch vorliegen haben und Clearstream Banking deren Rücknahme zur Einbuchung in das Wertpapierhandelssystem verweigert.

      Deswegen habe ich für die Annahme und die Abwicklung des argentinischen Vorschlags meinen Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. von der Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin beauftragt. zur Verfügung. Der hat Erfahrung in solchen Sachen."


      Mit Phärisäertum ist das wohl nicht mal Ansatzweise zu bezeichnen.

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  2. Und um es komplett zu machen:
    Die vom guten alten Koch empfohlene Kanzlei, die bislang mit Argentinien Anleihen wenig bis nichts am Hut hatte, verlangt für die selbe Tätigkeit ebenfalls 3% plus Mwst,:

    Der Vorschlag Argentiniens ist nur auf Englisch verfügbar und die Abwicklung ist für den einzelnen Anleihegläubiger kompliziert. Überdies sind viele Details der Abwicklung unklar. Denn bislang orientiert sich die Abwicklung des Vorschlags vor allem an Anleihegläubigern, die Anleihen nach US-amerikanischem Recht erworben haben und vor US-amerikanischen Gerichten geklagt haben. Die praktische Durchführung des Vorschlags in Deutschland ist nicht konkret geregelt. Hinzu kommt, dass eine ganze Reihe von Anleihegläubigern die Anleihestücke physisch vorliegen haben und Clearstream Banking deren Rücknahme zur Einbuchung in das Wertpapierhandelssystem verweigert.

    Deswegen ist es sinnvoll, für die Annahme und die Abwicklung des argentinischen Vorschlags kapitalmarkterfahrene Rechtsanwälte zu beauftragen. Hierfür steht Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. von der bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth und Partner aus Berlin zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Dr. Liebscher verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich von Anleihen und Staatsanleihen, auch im internationalen Kontext.

    Dr. Späth & Partner bietet an, für den einzelnen Anleihegläubiger die Annahme und die Abwicklung des argentinischen Settlement-Vorschlags zu übernehmen. Hierfür wird Dr. Späth & Partner pauschal 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer des erzielten Betrags in Rechnung stellen, mindestens aber 500,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

    Der Vorschlag Argentiniens ist nur auf Englisch verfügbar und die Abwicklung ist für den einzelnen Anleihegläubiger kompliziert. Überdies sind viele Details der Abwicklung unklar. Denn bislang orientiert sich die Abwicklung des Vorschlags vor allem an Anleihegläubigern, die Anleihen nach US-amerikanischem Recht erworben haben und vor US-amerikanischen Gerichten geklagt haben. Die praktische Durchführung des Vorschlags in Deutschland ist nicht konkret geregelt. Hinzu kommt, dass eine ganze Reihe von Anleihegläubigern die Anleihestücke physisch vorliegen haben und Clearstream Banking deren Rücknahme zur Einbuchung in das Wertpapierhandelssystem verweigert.

    Deswegen ist es sinnvoll, für die Annahme und die Abwicklung des argentinischen Vorschlags kapitalmarkterfahrene Rechtsanwälte zu beauftragen. Hierfür steht Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. von der bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth und Partner aus Berlin zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Dr. Liebscher verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich von Anleihen und Staatsanleihen, auch im internationalen Kontext.

    Dr. Späth & Partner bietet an, für den einzelnen Anleihegläubiger die Annahme und die Abwicklung des argentinischen Settlement-Vorschlags zu übernehmen. Hierfür wird Dr. Späth & Partner pauschal 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer des erzielten Betrags in Rechnung stellen, mindestens aber 500,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

    http://www.dr-spaeth.com/index.php/weitere-news-lesen/519-argentinien-es-gibt-geld

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  3. Ein Parallelfall, bei dem es sich auf um Herrn RA J. H. handeln könnte:

    http://www.n-tv.de/der_tag/Dienstag-26-April-2016-article17553531.html

    Die armen Stillen Beteiligten der Abdreco werden vorne und hinten voll abgezockt.

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  4. Klingt fast nach einem Anwalt aus Friedberg, der wieder einmal auf Abzocke aus ist?

    Anwalt fordert 24.000 Euro für drei Stunden Arbeit

    Falls Sie mal einen Anwalt benötigen sollten, lesen Sie besser das Kleingedruckte, bevor sie eine Vergütungsvereinbarung unterschreiben. Was passieren kann, wenn Sie es nicht tun, zeigt ein Fall aus München, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verlangte demnach 24.681 Euro von seinem Mandanten - für drei Stunden Arbeit.
    •Vor dem Landgericht in München klagte der arbeitslose Betriebswirt, er habe lediglich wissen wollen, wie man eine Aktiengesellschaft gründet und die entsprechenden Verträge vernünftig aufsetzt.
    •Anders als vom ihm vermutet, habe der Anwalt sein Honorar aber nicht nach Stunden, sondern nach dem "Gegenstandswert" der zu gründenden AG berechnet, den er auf 1,2 Millionen Euro schätzte.

    Vor Gericht knickte der Anwalt schnell ein - und ließ sich schließlich auf 3000 Euro herunterhandeln.

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