der widerrechtliche GV-Beschluss vom 22.6.2016 wurde von Carpevigo heute den 29.6.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht......we will see....(rotzfrecherweise hat hat Ponzer als "gewillkürter" Versammlungsleiter meine ablehnenden 1.3 Mio nicht gezählt - räuberischer Anleihegläubiger -)
Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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CARPEVIGO AG Holzkirchen | Kapitalmarkt | Bekanntmachung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 22.06.2016 ISIN: DE000A0N3X28 / WKN: A0N3X2 | 29.06.2016 |
Carpevigo AGHolzkirchen
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München
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betreffend die
Inhaberschuldverschreibung
Tranche 2 über nominal EUR 15.000.000,00 (in Worten: Euro fünfzehn Millionen)
mit 8,25 % Zinsen jährlich und 7 Jahren Laufzeit
von 10.07.2007 bis 09.07.2013
eingeteilt in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen
im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 WKN: A0N3X2, ISIN: DE000A0N3X28
(nachfolgend „Teilschuldverschreibung“ und alle Teilschuldverschreibungen zusammen die „Anleihe“)
Bekanntmachung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 22.06.2016
Die Gläubigerversammlung der Inhaber der vorstehend bezeichneten Anleihe (die „Gläubiger“ oder die „Anleihegläubiger“) hat am 22.06.2016 folgendes beschlossen:
1. |
Beschlussfassung über die Anwendbarkeit des am 05.08.2009 in Kraft getretenen SchVG vom 31.07.2009 – sog. Opt-In
Das SchVG vom 31.07.2009 in seiner jeweils gültigen Fassung findet auf die Anleihe Anwendung.
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2. |
Anpassung der Regelung zur Laufzeit und Verzinsung sowie zur Höhe des Rückzahlungsbetrages der Anleihe
An die Stelle der bisherigen Zinsfälligkeiten und der Zinshöhe sowie zur Höhe des Rückzahlungsbetrages der Anleihe nach den Anleihebedingungen treten ein niedrigerer Zins und eine Veränderung der Fälligkeitstermine sowie eine Erhöhung des Rückzahlungsbetrages wie folgt:
Am Ende der Laufzeit wird die Anleihe zum Nennbetrag zzgl. eines Aufschlags von 5 % auf den Nennbetrag zurückgezahlt.
An die Stelle der bisherigen Endfälligkeiten und der sonstigen etwaigen Fälligkeiten von jeglichen Ansprüchen der Gläubiger tritt der 30.06.2021. Dies ist rechtlich der frühestmögliche Fälligkeitstermin für (neben den Zinsen) denkbare Ansprüche. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche auf Rückführung, Tilgung oder Erfüllung aufgrund vereinbarter oder gesetzlicher Options-, Kündigungs- oder sonstiger gesonderter Rechte der Anleihegläubiger. Die Ausübung solcher Rechte wird mit Wirksamwerden dieses Beschlusses bis zum 30.06.2021 ausgesetzt.
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Holzkirchen, den 24.06.2016
Carpevigo AG
Der Vorstand
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