Falsch. Es gilt hier allein BGB bzw. Vertragsrecht.... Du musst hier unterscheiden zwischen Bonds mit noch regulärem Handel und solchen die bereits flat gehen, im Default oder schon Insolvenzquoten sind. Bei denen hängen alle Rechte selbstverständlich immer mitgehandelt am Papier. Während eine noch innerhalb der Gracefrist quasi "unbeschädigt" laufende Anleihe solange auch noch ihre normalen Register- und Trenntage aufweist.
Quasi ist KTG damit absolut verpflichtet die Zinsen unbedingt noch rechtzeitig zu zahlen - da wir sonst nie erfahren werden wer Recht hatte
Wenn es eine Gracefrist gäbe, stimme ich dir 100% zu. Ich habe der ALB der WKN A1H3VN zweimal gelesen, aber nichts zu einer Grace Period gefunden. Die von der Firma genannten 14 Tage sind nicht vertraglich fixiert sondern eine Willkür-Fristsetzung.
Mangels andere vertraglicher Regelung folgen die Rechte aus dem Papier dem Recht am Papier. Eine Kupontrennung ist nicht erfolgt, auch nicht fiktiv. Ein Kupontrennung darf nur erfolgen, wenn Geld eingegangen ist. Der fiktive Kupon hängt also nach wie vor am Mantel.
Wenn ich am Freitag den Bond gekauft hätte, stünden mir alle Rechte aus dem Wertpapier zu, einschließlich nicht eingelöster Kupons der Vergangenheit. Die Rechtslage ist eindeutig. Nur wenn es eine vertragliche Grace Period gäbe, müsste Clearstream eine Bestandserfassung auslösen, wer am 05.06. um 23:59 Uhr den Bond im Depot hatte.
Natürlich will ich nicht ausschließen, dass derartige Rechtsfragen von Provinz- und Direktbanken mangels juristischen Sachverstandes falsch gehandhabt werden.
Ich werde mir nun am Montag einen Bond für 1.000 € nominal kaufen und den nachzuzahlenden Kupon notfalls einklagen.
Wer die Bonds bereits verkauft hat und noch die etwaige Zinszahlung einkassiert, sollte sich also nicht zu früh freuen, denn mit großer Wahrscheinlichkeit wird die Zinszahlung wieder kassiert werden.
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