guter Hinweis! ich denke da vor allem an folgenden Absatz im bericht von Bähr:
(C) Zweckwidrige Verwendung gebundener Mittel
Im Jahr 2011 gewährte die Schuldnerin einer Tochtergesellschaft, einer Gesellschaft in Firma Apartmenthaus Stuttgart Talstraße GmbH & Co. KG, ein Darlehen in Höhe von rd. 3,6 Mio. € zur Entwicklung der im Eigentum der Tochter stehenden Immobilie, belegen Talstr. 106 in 70188 Stuttgart. Die ausgereichte Darlehensvaluta stammte aus sog. „gebun-denen Mitteln“, über welche die Schuldnerin nur zusammen mit dem nach den Bedingun-gen der von ihr begebenen Anleihen bestellten Mittelverwendungskontrolleur, Herrn Rechtsanwalt Dahlmanns (s.o.), verfügen konnte (s.o. Ziff. III.4.). Mit der Entwicklung der Immobilie beauftragte die Apartmenthaus Stuttgart Talstraße GmbH & Co. KG als Gene-ralunternehmerin eine andere Tochtergesellschaft der Schuldnerin, die Ilse Bau und Pla-nung GmbH (s.o.). Ausweislich des Generalübernehmervertrags vom 08.12.2010 hatte die Auftragnehmerin (Ilse Bau und Planung GmbH) „unverzüglich mit der Ausführung zu beginnen“ und „die gesamten vertraglich geschuldeten Leistungen bis spätestens 31.08.2012 (Endfertigstellungstermin) fertig zu stellen.“ Auf vier Abschlagsrechnungen der Ilse Bau und Planung GmbH überwies die Apartmenthaus Stuttgart Talstraße GmbH & Co. KG in den Monaten Mai, Juli und September 2011 insgesamt rd. 2,8 Mio. € an ihre Schwestergesellschaft, die Ilse Bau und Planung GmbH. Die im Voraus bezahlten Planungs- und Bauleistungen wurden in der Folge offenbar nicht wie vertraglich geschuldet erbracht. Ein dem Unterzeichneten vorliegendes Wertgutachten der Immobiliensachver-ständigen REAG GmbH REAL ESTATE ADVISORY GROUP GERMANY aus Frank-furt/Main vom 02.08.2012 (Bewertungsstichtag 31.12.2011) konstatiert, dass zum Zeit-punkt der Begutachtung „[m]it den Bauarbeiten augenscheinlich noch nicht begonnen worden [war]“. Im Jahr 2014 wurde die im Jahr 2010 zu einem Preis von T€ 2.980,0 er-worbene Immobilie zu einem Preis von nur T€ 3.290,0 veräußert. Die zur Entwicklung der Immobilie eingesetzten Anlegergelder in Höhe von mindestens rd. 2,8 Mio. € sind offenbar weitgehend wirkungslos eingesetzt worden. Die offenen und voraussichtlich vollständig abzuschreibenden Forderungen der Schuldnerin gegen die Apartmenthaus Stuttgart Tal-straßestraße GmbH & Co. KG belaufen sich heute noch auf rd. 1,5 Mio. €.
Der Vorgang steht exemplarisch für eine Reihe vergleichbarer Fälle, in denen die Schuld-nerin gebundene Mittel aus den von ihr eingeworbenen Anlegergeldern für Immobilien-entwicklungsprojekte eingesetzt hat, die in der Folge entweder gar nicht oder jedenfalls nicht mit einem nach dem Umfang der eingesetzten Mittel zu erwartenden Ergebnis umge-setzt wurden. Die Umstände lassen vermuten, die Beteiligten die mangelhafte Umsetzung der Projekte wissentlich toleriert oder womöglich sogar gezielt gefördert haben, um den Konzern mit Hilfe der gebundenen Mittel am Leben zu erhalten.
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