Weihnachtsfrieden der Finanzämter....Weihnachtsfrieden iSn Carpevigo.....läuft jetzt auch aus.....
Ausdrücklichen Weihnachtsfrieden haben hingegen erklärt: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen sowie Thüringen. Kernzeit ist der 24. Dezember 2014 bis 1. Januar 2015 – einige stellen Maßnahmen bereits zum 16. Dezember ein, andere halten bis zum 2. Januar durch – und damit faktisch bis Sonntag, den 4. Januar.
Manchmal darf der Beamte nicht anders
Doch auch in diesen Ländern sind die Bürger nicht komplett auf der sicheren Seite. Denn der Weihnachtsfrieden wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich streng gehandhabt. Auch wie lange die Beamten nicht handeln, ist nicht einheitlich.
So ist man in Berlin zwar nicht vor negativen Bescheiden gefeit. Zugleich wird in den Bereichen Außenprüfung und Steuerfahndung „zwischen den Feiertagen und Silvester von Maßnahmen mit Außenwirkung abgesehen, sofern dem im Einzelfall keine zwingenden Gründe entgegenstehen“, wie die Senatsverwaltung für Finanzen mitteilt.
Und noch eine weitere Einschränkung gilt es zu bedenken: Egal, in welchem Bundesland man wohnt – es gibt Fälle, in denen dürfen die Beamten gar nicht anders, als auch wenig erbauliche Bescheide zwischen den Jahren zu verschicken.
Denn würde durch das Nichthandeln der Behörde ein Anspruch des Staates gegenüber einem Bürger verjähren, wäre Geld für den Fiskus verloren. Außerdem wäre es nicht gerecht gegenüber anderen, die ihren Bescheid bereits eine Woche zuvor erhalten haben – und auch nicht verhältnismäßig.
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