Bei einem Gespräch in Frankfurt kam dann auch die Problematik von Selbstanzeigen aufs Tablett.....
Wenn UBS den Eindruck hat das bei einem Kunden eine Selbstanzeige vorliegt verlangen sie vor einer Geschäftsaufnahme den (eventuellen) Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft.
Daraufhin erwiderte ich, wenn UBS mir ihren Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bochum (UBS zahlte ca 300 Millionen wg Beihilfe zur Steuerhinterziehung) vorlegt würde ich meinerseits über eine Aufnahme einer Geschäftsbeziehung nachdenken.....
Auf die Vorlage dieses Einstellungsbescheides warte ich noch heute....
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