Rundfunkanstalten inspizieren Wohnungen um zu sehen, wer gemeinsam wohnt
Die antisoziale Kopfsteuer Rundfunkbeitrag knüpft an das Innehaben einer Wohnung an. Bei aller Rabulistik haben die Schöpfer der Beitragsgesetzgebung um den dafür eingekauften ehemaligen Verfassungsrichter Paul Kirchhof allerdings vergessen, zu definieren, was eine Wohnungemeinschaft ist, die nur einmal zahlen muss. Deshalb muss ein Gericht nun über eine Wohngemeinschaft von 43 Menschen entscheiden.
Wie u.a. die Badische Zeitung berichtet, wurde ein Wohnprojekt in Berlin-Kreuzberg nach Inspektion der Räume durch den Beitragsservicenicht als Wohngemeinschaft anerkannt, mit der Folge, dass der Beitragsservice der Rundfunkanstalten statt einem acht Rundfunkbeiträge für die 43 Personen fordert. Das Wohnprojekt zieht vor Gericht. Eine Wohnung, ist laut Staatsvertrag, der dem Rundfunkbeitrag zugrundeliegt, "unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume". Sie muss aber durch einen "eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen" betreten werden. Der Beitragsservice nutzt zwar den Begriff Wohngemeinschaft. Er ist aber in den Rechtsgrundlagen des Rundfunkbeitrags nirgends definiert.
Es gibt dem Bericht zufolge eine ganze Reihe von Komunen in Berlin, die sich bereits mit der Ex-GEZ darum streiten, was eine Wohngemeinschaft ist, und was nicht. Es dürften nach dieser Berichterstattung noch mehr werden, auch in anderen Städten und Dörfern. Da freuen sich unsere staatstragenden Verwaltungsgerichte, die mit Verfahren, die aus 21 Mio. Mahnschreiben wegen des Rundfunkbeitrags und 1,5 Mio. beantragten Zwangsvollstreckungen pro Jahr resultieren, sicherlich noch nicht ansatzweise ausgelastet sind.
Wir dürfen gespannt sein, ob dem Gericht in diesem Fall gelingt, zu definieren, wer eine gemeinsame Wohnung sein eigen nennen darf, und wer nicht. Im Fall der Berliner WG wird argumentiert, man koche regelmäßig gemeinsam und jeder habe Zugang zu allen Räumen. Spaßig wird es, wenn eine Kommune angibt, man schlafe kreuz und quer durcheinander und nutze dafür alle Stockwerke und dafür geeigneten Räume gemeinschaftlich. Dann losen sie sicher beim Beitragsservice aus, wer dorthin muss, um das zu überprüfen.
{9.9.2017]
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