SteuertippVerluste aus Optionsscheinverfall künftig absetzbar
Das Bundesfinanzministerium hatte es abgelehnt, der Bundesfinanzhof anders entschieden: Verluste aus dem Verfall von Optionsscheinen sind künftig steuerlich absetzbar.
02.03.2016, von JOACHIM JAHN, BERLIN
Anleger können künftig Verluste aus dem Verfall von Optionsscheinen beim Finanzamt absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit drei Erlasse des Bundesfinanzministeriums außer Kraft gesetzt. Die am Mittwoch veröffentlichten Urteile betrafen Privatanleger, die sowohl Aktien- als auch Indexoptionen gekauft hatten. Diese verfielen aber, weil sich die zugrunde liegenden Wertpapiere und Finanzprodukte anders als erwartet entwickelten.
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Nach dem Ende ihrer Laufzeit wurden sie daher als wertlos aus dem Depot ausgebucht. Die obersten Steuerrichter stellten nun klar, dass der Fiskus diese Verluste mit anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen – etwa Zinsen oder Dividenden – verrechnen muss. Dabei sei es auch unerheblich, ob der Investor auch den zugehörigen Basiswert erworben hat oder lediglich einen Anspruch auf Auszahlung des Differenzbetrags gehabt hätte (Az.: IX R 48/14, 49/14 und 50/14).
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