Inhalt und Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Memorandum[1] verpflichteten sich die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und Russland in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Weißrussland und der Ukraine, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder (Art. 1) zu achten. Dabei wird auf die Schlussakte von Helsinki[2] verwiesen.
Artikel 2 bestätigt die schon bestehende Verpflichtung zur Enthaltung von Gewalt und verweist auf die Charta der Vereinten Nationen als Grundlage für die Gewaltanwendung.
Artikel 3 verpflichtet mit erneutem Verweis auf die Schlussakte von Helsinki die Signatarstaaten zur Enthaltung von der Ausübung ökonomischen Zwangs (coercion), um die Souveränitätsrechte der Ukraine den eigene Interessen zum eigenen Vorteil unterzuordnen. (to refrain from economic coercion designed to subordinate to their own interest the exercise by Ukraine of the rights inherent in its sovereignty and thus to secure advantages of any kind);
Artikel 4 verpflichtet die Signatarstaaten, den Sicherheitsrat der UN unmittelbar zur Unterstützung der Ukraine einzuschalten, falls diese mit Nuklearwaffen bedroht würde.
Artikel 5 verpflichtet zur Enthaltung vom Einsatz von Nuklearwaffen insgesamt.
Artikel 6 enthält das Versprechen, sich bei Konflikten zu beraten („will consult“).
Die drei unterzeichnenden Staaten waren im Zuge der Auflösung der UdSSR in den Besitz von Nuklearwaffen gekommen, die Ukraine besaß zu dem Zeitpunkt das drittgrößte Atomwaffenarsenal der Welt.[3][4] Das Budapester Memorandum war Vorbedingung der Unterzeichnung und Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrags und des Atomteststoppvertrags. Bis 1996 wurden alle Kernwaffen der früheren Sowjetunion nach Russland gebracht, das als „Fortsetzerstaat“ der UdSSR das Recht auf den Besitz von Atomwaffen hat.
Das Dokument wurde von allen teilnehmenden Ländern unterzeichnet.[5] China und Frankreich gaben zur Sicherheitsgarantie der Ukraine eigene Erklärungen ab. Zudem schrieb Frankreichs Staatspräsident François Mitterrand am 5. Dezember 1994 hierzu einen persönlichen Brief.[6]
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