UBS: Der Rechts-Poker mit Strassburg ist nicht aufgegangen
- Donnerstag, 12. Januar 2017 11:58
Im Steuerstreit mit Frankreich hat der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gegen die UBS entschieden. Gegenüber finews.ch bezieht die Grossbank nun Stellung.
Das Vorgehen der UBS sorgte im Juli 2015 für einiges Aufsehen. Wie auch finews.ch berichtete, gelangte die Schweizer Grossbank damals an den Gerichtshof für Menschenrechte im französischen Strassburg, um sich gegen eine von Frankreich im Steuerstreit verhängte Kaution von 1,3 Milliarden Franken zu wehren.
Doch nicht «willkürlich»
Dieser Poker ist nun nicht aufgegangen. Die Klage gegen die Kaution wird nicht zugelassen, wie einer Pressemitteilung des Gerichtshofszu entnehmen ist. Der Entscheid ist demnach einstimmig gefallen und endgültig. Der von der UBS als «willkürlich» kritisierte Kautions-Entscheid verstösst damit nicht gegen die Menschenrechtskonvention.
Das ist ein schwerer Rücksetzer im Abwehr-Dispositiv der Schweizer Grossbank gegen die französische Justiz. Die Steuerfahnder im Nachbarland werfen der UBS vor, mittels eines ausgeklügelten Systems von geheimen Buchungen zwischen 2004 und 2012 Milliarden Euro an Kundengeldern am französischen Fiskus vorbeigeschleust zu haben.
Gegenüber finews.ch sagte die UBS zum Entscheid, sie werde weiterhin eine Lösung des Verfahrens in Frankreich anstreben und ihre Position «stark verteidigen». Die Höhe der geforderten Kaution entspreche nicht den zugrunde liegenden Fakten. Gleichzeitig habe das Unternehmen die Interessen der Stakeholder zu schützen. «Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts und sind mit seiner Argumentation nicht einverstanden», so die UBS.
Einigung «à l'Américaine»?
Derweil hängen bis zu 6 Milliarden Franken über dem Geldhaus, die laut Medienspekulationen bei einer Verurteilung drohen könnten. Die Rechtsrisiken in Frankreich machen auch UBS-CEO Sergio Ermotti nervös, wie er unlängst in einem Interview durchblicken liess.
Die Franzosen ihrerseits zeigen sich bemüht, die festgefahrenen Verhandlungen zum Abschluss zu bringen. Dazu könnten sie eine Einigung nach amerikanischem Vorbild anstreben. Ein brandneues Gesetz, das Vergleichsverhandlungen ohne Schuldeingeständnis nach dem US-Vorbild des Deferred Prosecution Agreement (DPA) vorsieht, wurde im letzten Dezember von Staatspräsident François Hollande visiert.
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