Johann Grabner hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "aus einer etwa 100setigen Klageschrift vs Griechen..." hinterlassen:
der Passus "gegen Völkerrecht" wird da hoffentlich noch genauer spezifiziert. Es gibt einen Haufen Literatur und Urteile darüber, wieso Enteignungen von Ausländern als Ausnahme von der staatlichen Souveränität zu betrachten sind: es "entwickelte sich unter dem Druck der Heimatstaaten der Enteigneten, welche die Rechte ihrer Staatsangehörigen im Wege der Ausübung diplomatischen Schutzes (insbesondere durch Schiedsgerichte) geltend machten,
die Lehre vom fremdenrechtlichen Mindeststandard, welche an die Rechtmäßigkeit solcher enteignender Maßnahmen besondere Voraussetzungen knüpfte und sie vor allem mit der Verpflichtung zur Leistung von Entschädigung verband."
http://www.jura.uni-frankfurt.de/44072148/_-11-Internationales-Enteignungsrecht_IWR_WiSe_2012_13.pdf
die Erörtung dieser Frage fehlte in dem bereits ergangenen Urteil völlig. "anerkannt ist, dass eine Enteignung von Ausländern nur dann zulässig ist, wenn sie einem öffentlichen Zweck dient, keinen diskriminierenden Charakter hat und eine Entschädigung geleistet wird." - und genau letzteres könnte ein Einfallstor für eine Anerkennung sein, nämlich wenn die Gerichte zur Auffassung gelangen, daß die neuen Bonds eine ausreichende Entschädigung sein würden.
Hierbei muß man aber ebenfalls den diskriminierenden Charakter der Enteignung einbeziehen, denn einige Bondholder aus den greek law - Serien wurden ja zu 100% entschädigt (EZB, NZBen, div. Banken)- widerspricht also auch schon direkt dem Völkerrecht und damit Art. 25 GG. Das alles muß aber der Kläger so vorbringen, sonst hat das Gericht keine Veranlassung, darauf einzugehen.
Von Johann Grabner am 19. Februar 2014 12:15 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.
Gibt es eigentlich Neuigkeiten zum Stand der Griechenlandklagen? Ist irgendwie ruhig geworden? Der Umtausch ist jetzt schon 2 Jahre her. Wahnsinn wie die Zeit vergeht....
AntwortenLöschenIch versteh die ganze Diskussion nicht. Es ist doch völlig egal ob das Gesetzt rechtmäßig ist oder nicht. Das ist doch irrelevant. In den Anleihebedingungen steht ganz klar....
AntwortenLöschenEvents of Default:
If any of the following events (“Events of Default”) occurs:
(a) the Republic defaults in any payment of interest in respect
of any of the Bonds and such default is not cured by
payment thereof within 30 days from the due date for such
payment; or
(b) the Republic defaults in the payment of principal in respect
of any of the Bonds when due at maturity or otherwise and
such default is not cured by payment thereof within seven
days from the due date for such payment;
(c) the Republic is in default in the performance of any other
covenant, condition or provision set out in the Bonds and
continues to be in default for 30 days after written notice
thereof shall have been given to the Republic by the holder
of any Bond; or
(d) any government order, decree or enactment shall be made
whereby the Republic is prevented from observing and
performing in full its obligations contained in the Bonds,
then the holder for the time being of any Bond may give notice
in writing to the Republic that such Bond is immediately due
and payable whereupon such Bond shall become immediately
due and payable at its principal amount together with accrued
interest to the date of repayment unless prior to such time all
Events of Default in respect of the Bonds shall have been cured.
Somit ist die verabschiedung des Gesetzes ein Event of Default und die Anleihen sind sofort fällig und zu zahlen.
Gib es eigentlich die 100 Seiten Klageschrift irgendwo im Internet?