Diese Gläubigerversammlungen sind durch SchVG1899 (von Kaiser Wilhelm II noch in Kraft gesetzt) geregelt.....
Zum einen ist garnicht klar ob sie dem SchVG1899 unterfallen da Laufzeit und Kapitalrückzahlung nicht festgelegt sind....
Zum anderen lässt das SchVG1899 nur Beschlüsse zu um einen Konkurs abzuwenden und lässt nur einmalig Laufzeitverlängerungen von bis zu 3 Jahren zu und Zinsreduktionen.....
Die Berater von LSF6 (IKB steckt wohl dahinter) haben keine Ahnung vom SchVG1899....
näheres unter
0151 461 9 56 56
rolfjkoch@web.de
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