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Donnerstag, 7. Januar 2016

Seit Jahresanfang sammeln die Banken alle Daten von ausländischen natürlichen Kontoinhabern (keine Firmen) und melden sie an den heimischen Fiskus. Nachzügler sind Österreich, das im Oktober damit startet, und die Schweiz Anfang 2017. Dann beginnt auch Asien mit Singapur, Hongkong und Macau.


Internationaler DatenaustauschSteuerflucht schwergemacht

Das letzte Schlupfloch für Steuersünder schließt. Für diese ist es höchste Zeit für eine Selbstanzeige. Die Entwicklung neuer Vermeidungsstrategien dürfte sich ohnehin als teurer herausstellen, als die Steuern einfach zu zahlen.

© THIEL, CHRISTIANMarke eines Fahnders des Berliner Finanzamts für Fahndung und Strafsachen.
Barbados ist dabei, die Kaimaninseln, die Antillen - eigentlich die ganze Karibik. Und natürlich Europa mit Gibraltar, Jersey, Malta und den Klassikern Luxemburg und Liechtenstein. All diese langjährigen Steueroasen - mehr als 60 Staaten - haben sich bereit erklärt, das letzte Schlupfloch für Steuersünder zu schließen.
Seit Jahresanfang sammeln die Banken alle Daten von ausländischen natürlichen Kontoinhabern (keine Firmen) und melden sie an den heimischen Fiskus. Nachzügler sind Österreich, das im Oktober damit startet, und die Schweiz Anfang 2017. Dann beginnt auch Asien mit Singapur, Hongkong und Macau.
Für Betroffene ist es nun allerhöchste Zeit zu handeln. Sie sollten sich mit einer Selbstanzeige offenbaren. Während es für Unternehmen weiter einige legale Ausweichmöglichkeiten geben wird, ist es für Personen schon länger brenzlig. Unzählige CDs mit geklauten Bankdaten kaufte der deutsche Staat an und spürte damit Steuerflüchtlinge auf. Auch die sogenannte „Weißgeldstrategie“ der Schweizer Banken drängt Deutsche aus ihren Konten, wenn sie nicht nachweisen können, dass die dort liegenden Gelder korrekt versteuert wurden.
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Doch der internationale Datenaustausch, der jetzt startet, übertrifft all das bei weitem. Weil so gut wie alle Steueroasen weltweit mitmachen, existieren kaum mehr Fluchtziele. Als kleine Alternative zur Schweiz hatte sich kurzzeitig Singapur etabliert, auch damit ist ab 2017 Schluss. „Selbst wenn es irgendwo noch Inseln gibt, die nichts ans Ausland melden, ergibt Steuerflucht dorthin keinen Sinn mehr, weil zum Beispiel die Rechtssicherheit nicht hoch genug ist. Besser 25 Prozent in Deutschland versteuern als alles durch einen Militärputsch verlieren“, sagen viele Steuerexperten.
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Alle Anlageformen erfasst

Vom Informationsaustausch werden aber nicht nur alle wichtigen Länder erfasst, sondern auch alle Geldanlageformen. Bei vorangegangenen Versuchen, an das Geld der Abtrünnigen zu kommen wie etwa bei der EU-Zinssteuer, wurden nur Zinseinnahmen berücksichtigt. Aktienkursgewinne und spezielle
Anlagekonstruktionen blieben steuerfrei und eröffneten Ausweichmöglichkeiten. Das ist jetzt anders. Gemeldet wird lückenlos.
Erfasst werden nun alle Geldanlagen, von Anleihen über Aktien, Fonds und Lebensversicherungen bis hin zu Derivaten und Stiftungen. Informiert wird über Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen, Auszahlungen von Lebensversicherungen sowie Kursgewinne. Auch die Umgehung über Unternehmensgründungen wie eine GmbH wird schwierig.

Weltweit einheitliches Datenformat

Sobald das Geschäftsmodell dieser Firmen überwiegend die Geldverwaltung umfasst und nicht etwa die Produktion von bestimmten Waren oder Dienstleistungen, müssen die Erträge der Inhaber gemeldet werden, wenn sie mindestens 25 Prozent der Anteile besitzen. Weniger werden die meisten nicht haben wollen, weil sie dann keinen Einfluss mehr auf die Verwendung ihres Geldes haben.
Gemeldet werden die Daten gesammelt für ein Jahr und auch bei kleinen Summen. Werden Wertpapiere verkauft, wird der Verkaufserlös weitergegeben. Den Gewinn zu errechnen wäre viel schwerer, dies wird den lokalen Steuerbehörden überlassen. Die Meldung aus dem Ausland soll sie nur aufmerksam machen, dass vermutlich ein Gewinn angefallen ist, den der Steuerpflichtige angeben muss.
Es wird sich zeigen, ob die Behörden jedes Mal prüfen, ob der Betroffene auch die Höhe richtig erklärt hat. Die elektronische Meldung in einem weltweit einheitlichen Datenformat bekommt in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern, das die Informationen anhand der mitgelieferten Steueridentifikationsnummer an das zuständige Finanzamt weiterleitet.

Weitere Flucht ergibt wenig Sinn

Diese Nummer, die vor einigen Jahren jeder Deutsche bekommen hat, muss der Kunde künftig bei einer Kontoeröffnung im Ausland angeben und dabei auch mitteilen, wo er steuerpflichtig ist. Bei bestehenden Konten muss die Bank das Heimatland anhand der Adresse und anderen Nachforschungen ermitteln. Bei Vermögen ab einer Million Dollar muss das bis Ende 2016 geschehen, darunter bis Ende 2017.
Angesichts dieses breiten Informationsaustauschs ergibt weitere Flucht wenig Sinn. Es mag kreative Köpfe geben, die noch sehr aufwendig ein neues Schlupfloch konstruieren können. Aber man muss sich fragen, ob die Kosten dafür nicht viel höher sein werden, als Steuern zu zahlen. Der beste Weg ist stattdessen, rasch über eine Selbstanzeige verheimlichte Auslandserträge nachzuversteuern und dadurch die Chance zu bekommen, straffrei zu bleiben.

Erben sollten Steuersünden der Eltern offenlegen

Das geht, wenn die Schummelei noch nicht entdeckt wurde. Das wird je nach Fluchtland spätestens mit der ersten Meldung der Daten für 2016 oder 2017 zu erwarten sein. Die erste Meldung werde im Sommer 2017 erfolgen. Auch wer jetzt noch schnell sein Konto oder Depot schließen will, kommt zu spät: Die Details solcher Konten und Depots werden trotzdem gemeldet.
Die Selbstanzeige sollte auch die Jahre bis 2015 umfassen. Denn meldet das Ausland hohe Erträge für das laufende Jahr, werden die Finanzämter auch für die Vorjahre nachfragen. Auch Erben sollten die Steuersünden ihrer Eltern offenlegen, sonst machen sie sich strafbar. Das Geld muss deswegen nicht tatsächlich aus dem Ausland abgezogen werden. Nur verheimlichen geht künftig nicht mehr.

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