Donnerstag, 20. April 2017
Mittwoch, 19. April 2017
ich möchte nicht in der deliktischen Haut von Gonzenbach stecken....!!! //Die Stimmrechte der Anleihegläubiger werden durch den Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, Herr Daniel Gonzenbach, geschäftsansässig HighValue Partners AG, Gagoz 73, 9496 Balzers/Liechtenstein, ausgeübt. Gemäß Beschluss der Gläubigerversammlung vom 18.09.2013 ist Herr Daniel Gonzenbach Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger mit der Befugnis, die Rechte der Anleihegläubiger auszuüben. Die einzelnen Anleihegläubiger sind solange nicht zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte befugt.
Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Carpevigo Holding AG Holzkirchen | Kapitalmarkt | EINLADUNG ZUR GLÄUBIGERVERSAMMLUNG A1MA45 / DE000A1MA458 | 25.04.2016 |
Carpevigo Holding AGHolzkirchenEINLADUNG ZUR GLÄUBIGERVERSAMMLUNGdurch die
Carpevigo Holding AG
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1. |
Die Gesellschaft führt nach § 15 Abs. 1 SchVG den Vorsitz in der Gläubigerversammlung. Sie wird vertreten durch den Vorstand oder einen rechtsgeschäftlichen Vertreter.
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2. |
Ein Notar beurkundet die Verhandlung und Beschlussfassung der Gläubigerversammlung nach § 16 Abs. 3 S. 2 SchVG.
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3. |
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist nach § 10 Abs. 3 SchVG durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts (mit Sperrvermerk) zu erbringen.
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4. |
Jeder Anleihegläubiger kann sich nach § 14 SchVG in der Gläubigerversammlung vertreten lassen. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers bedürfen der Textform (§ 14 Abs. 2 S. 1 SchVG).
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5. |
Die Stimmrechte der Anleihegläubiger werden durch den Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, Herr Daniel Gonzenbach, geschäftsansässig HighValue Partners AG, Gagoz 73, 9496 Balzers/Liechtenstein, ausgeübt. Gemäß Beschluss der Gläubigerversammlung vom 18.09.2013 ist Herr Daniel Gonzenbach Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger mit der Befugnis, die Rechte der Anleihegläubiger auszuüben. Die einzelnen Anleihegläubiger sind solange nicht zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte befugt.
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6. |
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn die anwesenden und die ordnungsgemäß vertretenen Anleihegläubiger nominal mindestens die Hälfte der insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten (§ 15 Abs. 3 S. 1 SchVG).
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7. |
Die von der Gesellschaft vorgeschlagenen Beschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent der teilnehmenden Stimmrechte (qualifizierte Mehrheit).
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8. |
Mit der erforderlichen Mehrheit gefasste Beschlüsse sind für alle Anleihegläubiger bindend, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen einen oder mehrere Beschlussvorschläge gestimmt haben.
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9. |
Die Gesellschaft weist bereits jetzt darauf hin, dass sie im Falle der fehlenden Beschlussfähigkeit beabsichtigt, gemäß § 15 Abs. 3 SchVG eine zweite Gläubigerversammlung einzuberufen. Eine zweite Gläubigerversammlung ist für die vorgeschlagenen Beschlüsse beschlussfähig, wenn mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen anwesend oder ordentlich vertreten sind.
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II.
Tagesordnung und vorgeschlagene Beschlussfassungen
1. |
Anpassung der Regelung zur Laufzeit und Verzinsung sowie zur Höhe des Rückzahlungsbetrages der Anleihe
Die Gesellschaft schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
An die Stelle der bisherigen Zinsfälligkeiten und der Zinshöhe sowie zur Höhe des Rückzahlungsbetrages der Anleihe nach den Anleihebedingungen treten ein niedrigerer Zins und eine Veränderung der Fälligkeitstermine sowie eine Erhöhung des Rückzahlungsbetrages wie folgt:
Am Ende der Laufzeit wird die Anleihe zum Nennbetrag zzgl. eines Aufschlags von 5 % auf den Nennbetrag zurückgezahlt.
An die Stelle der bisherigen Endfälligkeiten und der sonstigen etwaigen Fälligkeiten von jeglichen Ansprüchen der Gläubiger tritt der 30.06.2021. Dies ist rechtlich der frühestmögliche Fälligkeitstermin für (neben den Zinsen) denkbare Ansprüche. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche auf Rückführung, Tilgung oder Erfüllung aufgrund vereinbarter oder gesetzlicher Options-, Kündigungs- oder sonstiger gesonderter Rechte der Anleihegläubiger. Die Ausübung solcher Rechte wird mit Wirksamwerden dieses Beschlusses bis zum 30.06.2021 ausgesetzt.
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II.
Rechtsgrundlage für die Beschlussfassung
1. |
Gemäß § 15 der Anleihebedingungen können die Anleihebedingungen durch die Emittentin mit Zustimmung der Anleihegläubiger aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses nach Maßgabe der §§ 5 ff. SchVG in seiner gültigen Fassung geändert werden.
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2. |
Der Beschluss gemäß Ziffer 1 bedarf zu seiner Wirksamkeit einer Mehrheit von mehr als 75 Prozent der an der Beschlussfassung mitwirkenden Stimmrechte gemäß § 5 Absatz 4 SchVG.
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III.
Zusammenfassung und Sonstiges
Es ergibt somit die von der Gesellschaft vorgeschlagene folgende Tagesordnung:
1. |
Feststellung der Erschienen
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2. |
Prüfung der Berechtigung (Depotbestätigung, Vollmachten)
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3. |
Bericht des Gemeinsamen Vertreters
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4. |
Feststellung der Beschlussfähigkeit
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5. |
Anpassung der Regelung zur Laufzeit und Verzinsung sowie zur Höhe des Rückzahlungsbetrages der Anleihe
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6. |
Sonstiges / Anträge von Anleihegläubigern
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Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Dieses Verlangen muss an die Gesellschaft unter der Adresse: Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen oder per e-mail unter rehse@carpevigo.de (stets mit einem Nachweis der Berechtigung in Textform) gerichtet werden. An diese Adresse mögen – bitte mit Berechtigungsnachweis – auch etwaige sonstige Nachfragen gerichtet werden.
Holzkirchen, den 21.04.2016
Carpevigo Holding AG
Der Vorstand
Schadensersatz wg deliktischer sittenwidriger (§ 826 BGB) Schädigung natürlich auch vs Neureuther und den 3köpfigen Aufsichtsrat....sollten Ponzer/Hitzelber auch mit reingefuddelt haben natürlich auch gegen die.....
Randolf Räthke
Aufsichtsratsvorsitzender
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Harald Lenz
Aufsichtsrat
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Oliver Amstad
Aufsichtsrat
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