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Sonntag, 17. Januar 2016

Die Sparkassn haben so ihre eigene Rechtsauffassungen.....Weil sie einen Nikab - einen Gesichtsschleier - trägt, wird eine 20-jährige Muslima aus einer Sparkasse in Neuss geworfen. Sie erstattet Anzeige. Doch die Bank sieht sich im Recht: Die junge Frau hätte schließlich Böses im Schilde führen können.

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Mit ihrem Gesichtsschleier verstieß eine junge Frau gegen das Vermummungsverbot in einer Bankfiliale.
Mit ihrem Gesichtsschleier verstieß eine junge Frau gegen das Vermummungsverbot in einer Bankfiliale.(Foto: picture alliance / dpa)

Kein Zutritt mit SchleierAngestellte werfen Muslima aus Bankfiliale

Weil sie einen Nikab - einen Gesichtsschleier - trägt, wird eine 20-jährige Muslima aus einer Sparkasse in Neuss geworfen. Sie erstattet Anzeige. Doch die Bank sieht sich im Recht: Die junge Frau hätte schließlich Böses im Schilde führen können.
Eine verschleierte Muslima ist im nordrhein-westfälischen Neuss aus einer Bankfiliale geworfen worden. Zunächst habe sich ihr ein Mitarbeiter in den Weg gestellt, als sie den Kundenbereich betreten wollte. Dann habe er sie aufgefordert, die Filiale zu verlassen. Als sich die 20-Jährige weigerte, kam es nach Angaben der Polizei zu einem lautstarken Streit. Schließlich sei die Frau nach eigener Aussage aus dem Gebäude "geschoben" worden - und habe sich bei dem Rauswurf Schürfwunden zugezogen. Sie erstattete Anzeige.
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Wie die Neuß-Grevenbroicher Zeitung berichtete, bestreitet die örtliche Sparkasse, aus religiösen Ressentiments gehandelt zu haben. Ein Sprecher der Bank erklärte der Zeitung, es sei nicht "um das Thema Religion, sondern um Sicherheit" gegangen. In den Räumen der Bank herrsche ein striktes Vermummungsverbot. Die Muslima hatte ausgesagt, sie habe dem Angestellten angeboten, den Schleier abzunehmen und ihren Personalausweis zu zeigen - allerdings nur in einem Nebenraum und im Beisein einer weiblichen Mitarbeiterin.
Das sei aber von den Bankangestellten abgelehnt worden. "Kein Mensch hat ein gutes Gefühl, mit einer unkenntlichen Person Flure entlang oder in einen Raum zu gehen", erklärte der Sprecher. Eine Geiselnahme oder ein Bankraub seien in einem solchen Fall stets zu befürchten. "Das ist das Schlimmste, was wir uns vorstellen können: Eine kriminelle Person geht mit unserer Mitarbeiterin alleine in einen Raum, lässt den Schleier fallen und zieht eine Waffe hervor."

Bank besteht auf Vermummungsverbot

Ein explizites Verbot für verschleierte Frauen, den Kundenbereich zu betreten, gibt es nach Angaben der Bank nicht. Trotzdem bestehe man auf das Vermummungsverbot, das auch in der Neusser Filiale durch ein Schild mit einem durchgestrichenen Motoradhelm verdeutlicht werde. Für Frauen, die einen Nikab tragen, gebe es außerdem "draußen vor der Filiale genügend Automaten".
Der 24-jährige Ehemann der Frau, ein türkisch-stämmiger Deutscher, sagte der Zeitung, es sei nicht das erste Mal gewesen, dass seine Gattin der Zugang zu der Bank verwehrt wurde. Dennoch sei sie nach dem Vorfall völlig verstört. Das Paar habe deshalb einen Termin mit einem Psychologen vereinbart.
Quelle: n-tv.de , jug

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