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Sonntag, 17. Januar 2016
in Bayern hängt nach wie vor in nahezu jedem Klassenzimmer ein Kreuz..
Der Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995, der am 10. August 1995 veröffentlicht wurde,[5]blieb bis heute weitgehend ohne praktische Folgen. Nach dem Willen der bayerischen Regierung soll das Kreuz im Klassenzimmer weiterhin der Regelfall bleiben. Nur in speziellen begründeten „atypischen Ausnahmefällen“ soll es auf einzelne Klagen hin abgehängt werden. Nachdem § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern für nichtig erklärt wurde, hat die bayerische Regierung am 23. Dezember 1995 (GVBl. 850) ein neues Gesetz in das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Art. 7 Abs. 3 eingefügt. Satz 1 lautet: „Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht.“[6]
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