RWE-SchadensersatzforderungWas das schon wieder kostet
Bei der 2011 hastig beschlossenen Energiewende hat die Regierung Fehler gemacht. Für den Steuerzahler hat das jetzt ein teures Nachspiel.
03.01.2016, von CORINNA BUDRAS
© FRANK RÖTHZum Abriss freigegeben: Das Atomkraftwerk in Biblis liefert schon seit dem 8. März 2011 keinen Strom mehr.
Fast fünf Jahre ist die Katastrophe von Fukushima her, fast fünf Jahre lebt Deutschland nun mit einer hastig eingeführten Energiewende. Das hat schon für endlose politische Diskussionen gesorgt. Doch auch vor Gericht wird heftig gestritten. Und weil Justitias Mühlen notorisch langsam mahlen, hat die Klagewelle der betroffenen Energieversorger noch nicht einmal ihren Höhepunkt erreicht. Aber schon jetzt geht es um Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe, weil der Bund und die Länder 2011 quasi über Nacht beschlossen haben, die ältesten Meiler stillzulegen.
Der Energiekonzern RWE hat den Anfang gemacht: Für die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis in Hessen fordert das Unternehmen Schadensersatz in Höhe von mehr als 235 Millionen Euro. Das Landgericht Essen hat im Dezember mit der Verhandlung begonnen, ein Urteil ist noch nicht in Sicht. Die Forderungen von Eon und ENBW stehen noch aus. Für die Unternehmen geht es ums Ganze, sie sind wegen der Energiewende finanziell stark angeschlagen.
Ein Blick zurück: Der Anfang vom Ende des Atomstroms in Deutschland war ein Moratorium für die ältesten deutschen Atomblöcke, auf das sich dieBundesregierung und die Ministerpräsidenten der Atomländer nur wenige Tage nach Fukushima geeinigt haben. Einige Monate später, am 31. Juli 2011, wurde das Atomgesetz geändert. Der wichtigste Punkt: das endgültige Aus für zunächst acht Kraftwerke. Die übrigen neun Anlagen sollen bis Ende 2022 schrittweise vom Netz genommen werden.
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Das sorgte für Empörung unter den Energieversorgern. Sie klagten sowohl gegen das Moratorium als auch gegen den Atomausstieg insgesamt. Schon in der ersten Runde, die das Moratorium betraf, war RWE erfolgreich. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das zunächst auf drei Monate befristete Betriebsverbot für die beiden Biblis-Kraftwerksblöcke Anfang 2013 für rechtswidrig erklärt. Zu hastig sei das Moratorium durchgesetzt worden, RWE noch nicht einmal ordnungsgemäß angehört worden.
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Die Klage war erst der Anfang
Die Verwaltungsrichter stellten fest: Das hessische Ministerium hat mit seiner Verfügung die Pflicht zum rechtmäßigen Handeln verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich dieser Meinung an. Damit zeigte sich auch, dass die Begründung der „Gefahrenabwehr“ für das Moratorium wohl doch zu weit hergeholt war. Japan ist schon geologisch ein besonderer Fall. Ein Seebeben mit einem darauf folgenden Tsunami ist auf Deutschland schlicht nicht übertragbar. Deshalb kann man es auch schlecht als Hauptgrund für eine veränderte Risikoabschätzung anführen.
Doch die Klage gegen das Moratorium war erst der Anfang, von diesem Richterspruch konnte sich RWE buchstäblich noch nichts kaufen. Deshalb will der Konzern nun auch Schadensersatz dafür, dass er seine Atommeiler von einem Tag auf den anderen nicht mehr nutzen konnte und ihm deshalb die Einnahmen wegbrachen. Für Joachim Wieland, Rechtsprofessor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, ist klar: „Diese Klage wird erfolgreich sein.“
RWE wird vermutlich nicht das einzige Unternehmen sein, das vor Gericht als Sieger davonzieht. Das Moratorium betraf auch Eon und ENBW mit den Kraftwerksblöcken Isar 1, Unterweser, Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1. Diese Klagen sollen im Frühjahr 2016 mündlich verhandelt werden. Dabei geht es insgesamt um rund 650 Millionen Euro Schadensersatz.
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