Ihr Schreiben vom 17.10.2012
Sehr geehrte Frau Pu,
sehr geehrter Herr Pu,
zu Ihrem Schreiben vom 17.10.2012 halte ich folgendes fest:
1. Sie sind mit einem Volumen von DM 20,000,00 (Kennwert) an
der Klag« der
ABDRECO GmbH
beteiligt. Diese Klage wurde gewonnen und ist
rechtskräftig. Sämtliche Stücke in der Klage sind gekündigt
und somit
endfällig. Die vertraglichen Zinsen laufen bis Tilgung
weiter.
2. Auf Grund eines nach über 8 Jahren nicht mehr eindeutig
zu klärenden
logistischen Versehens wurden Ihre beiden Stücke Nr. 5xx und
5xx der
WKN 190430 nicht in diese Klage eingebunden.
3. Daraufhin hat Ihnen meine Mutter zugesagt, dass Sie in
Höhe dieses
Nennwerts mit Stücken von ihr an der Klage der ABDRECO GmbH
beteiligt
sind.
4. im Gegenzug hierzu sollten die oben genannten Sücke der
WKN 190430
wertmässig meiner Mutter zustehen.
Sachstand ist nun dieser, dass die Stücke Nr, 5xx und 5xx
von meiner Mutter
gegen die Rep. Argentinien eingeklagt wurden. Dieses Urteil
steht in den nächsten 2
Wochen zur Verkündung an und wird wie alle anderen Urteil
für uns positiv ausfallen.
Wir haben Ihnen angeboten, dass Sie sich zwei konkrete
Stücke meiner Mutter im
Wert von Nennwert DM 20.000,00 (die in dem Urteil der A GmbH
enthalten
sind) aussuchen können im Tausch gegen die beiden oben
genannten Stücke der
WKN 190430.
Sämtliche Stücke meiner Mutter sind gekündigt und somit
fällig, die vertraglichen
Zinsen laufen bis zur Tilgung weiter
Mit dieser Vorgehensweise hätte keiner von uns einen wirtschaftlichen
Nachteil, Da
die Stücke meiner Mutter sogar höherverzinslich sind als die
WKN 190430 hatten Sie
sogar einen wirtschaftlichen Vorteil
Sollten Sie darauf bestehen, exakt die beiden ursprünglichen
Stücke der WKN
190430 2urück zu erhalten, dann würde dies folgendes
bedeuten:
Die aktuelle Klage meiner Mutter betreffend die Stücke Nr.
5xx und 5xx wäre
für meine Mutter nicht mehr vollstreckbar, da die Stücke
nicht vorgelegt werden
könnten (die Sie ja zurück haben wollen),
Für Sie selbst wäre eine erneute Klage über diese konkreten
Stücke nicht mehr
einreichbar, da hier doppelte Rechtshängigkeit vorläge. Dies
würde irgendwann zur
Verjährung der Forderungen fuhren.
Gleichzeitig wären Sie aber auch in der ABDRECO GmbH nicht mehr beteiligt, da in
diesem Fall selbstverständlich meine Mutter ihre In dem
Urteil der ABDRECO GmbH
enthaltenen Stücke behalten würde.
Beide Seiten hätten bei dieser Behandlung der Angelegenheit
ausschließlich
Nachteile.
Ich schlage daher nochmals im Interesse der Wirtschaftlichkeit
vor, dass Sie sich wie
vorgeschlagen zwei Stücke aus dem Bestand meiner Mutter
aussuchen und im
Gegenzug die beiden Stücke Nr. 5xx und 5xx meiner Mutter
überlassen.
Sie haben dadurch wie gesagt keinerlei wirtschaftlichen
Nachteil (sogar einen Vorteil
im Hinblick auf den höheren Zinssatz) und die ursprünglich gewollte
Sachlage
(=Beteiligung Ihrerseits mit Nennwert DM 20.000,00 an der
Klage der ABDRECO
GmbH) ist gewahrt.
Ich darf auch daran erinnern, dass für Sie bislang keinerlei
Kosten für Ihre
Beteiligung an der A GmbH angefallen sind. Alle Unkosten
wurden von
meiner Mutter aus eigener Tasche bestritten.
Abschliessend fasse ich zusammen, dass sicherlich ein Versehen
vorliegt dass Ihre
beiden konkreten Stücke der WKN 190430 nicht In dar Klag
enthalten sind, aber
wenn wir die Sache so behandeln wie oben dargestellt, ist
keiner der beiden Selten
ein Nachteil erwachsen.
Zu diesem Zwecke darf Ich Sie bitten, sich zwei konkrete Stücke
aus dem Bestand
meiner Mutter auszusuchen. Die Originale dieser Papiere werden
Ihnen dann
unverzüglich übergeben.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch
jederzeit zur
Verfügung sofern Ihrerseits noch weiterer Aufklärungsbedarf bestehen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
(RA) Jakob heichele
Na,na,na Rolf, jetzt gib dir aber mal ein bisschen Mühe in Punkto Aktualität.
AntwortenLöschenDas kannst du doch besser. Erzähl doch mal was aus deiner Denunziatenaktion betreffend dieser beiden Stücke zu der du dir sogar noch die Hilfe des Argieanwalts bemüht hattest geworden ist.
Ach so, ist wohl nicht in deinem Sinne ausgegangen die Denunziantenaktion und jetzt hats dir vor lauter Wut und Frust die Sprache verschlagen ?
:-)
ich finde der obenstehende Brief von RA Jakob Heichele an die Familie P. gibt den Sachverhalt doch sehr gut wieder......
AntwortenLöschenWarum so zögerlich?
LöschenSprich dich ruhig aus...
da du den Fall ja scheinends sehr gut kennst solltest du hier dein Wissen zum Besten geben....
AntwortenLöschenKomm schon rolf, keine kennt den Sachverhalt besser als du:
LöschenVon deiner versuchten widerlichen Instrumentalisierung der Eheleute P., bis zu der unbefugten Weitergabe des Schreibens an die Argieanwälte bis zu deiner willkürlichen und widerlichen Denunziation bei Gerichten und verschiedenen Behörden weiss keiner besser über die Hintergründe und Zusammenhänge Bescheid als du.
Und jetzt, nachdem wieder mal verdientermassen mit deinen Denunziationen auf de Schnauze gefallen bist haste nicht die Eier Farbe zu bekennen und machst dir wieder mal ins eh schon übervolle höschen...
Lol.
So typisch für Rolf Koch den widerlichen Diffamierer, Denunzianten und Argieknecht...
pfui Teufel....
welche verschiedenen Behörden meinst du denn ? Sind da auch Staatsanwaltschaften dabei - deiner Meinung nach - ?
AntwortenLöschen"Argyknecht"....ist das eine besonders schwere Beleidigung ? überheb dich mal nicht...
Was und wer damit gemeint ist weisst du doch am Besten, Argieknecht.
AntwortenLöschenVersorgst deren Rechtsanwalt doch gerne mit Informationen aus Reihen der Argiekläger.
Kostproben können bei Bedarf gerne geliefert werden..
auf...Bedarf ist da....bitte liefern....
AntwortenLöschenHahahaha, nicht dein Bedarf.
AntwortenLöschenDas richtet sich an die Leser dieses blogs, die immer noch so naiv sein sollten und dir möglicherweise persönliche Infos anzuvertrauen weil sie denken, du seist vertrauenswürdig.
Das sprichwort des Volksmunds "der grösste Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant" erweist sich an dieser Stelle wieder mal als nur allzu wahr.
na nun mässige dich mal lieber...
AntwortenLöschenguck dir lieber an wie Frau Ruth Heichele zum Arschlecken einlädt und wie RA Jakob Heichele bei missliebigen Zeitgenossen zur Drohgebärde mit dem Arm greifen....
Da du ja anscheinend so aufs Arschlecken abfährst, bewirb dich doch beim Dschungelcamp.
AntwortenLöschenDann kannst du deiner Neigung hemmungslos frönen und gleichzeitig noch ein paar Euro verdienen. Dann kannst du deinen vielen Gläubigern endlich wenigstens ein Teil ihres Gelds bezahlen das du schuldets und musst nicht mehr alle paar Jahre den Offenbarungseid leisten, was ein Blick ins öffentlich geführte Schuldneregister des AG Darmstadt belegt.
der Vorschlag zum Arschlecken kam von Frau Ruth Heichele einer über 70 jährigen Frau und mutter des RA Jakob Heichele der gerne mal den Arm hebt um einem ihm missliebigen Menschen zu drohen....
AntwortenLöschenIch habe mir die Arschleckerei eines betagten Hintern nie zu eigen gemacht....
Stimmt, du als Argieknecht stehst eher auf das sofortige Arschkriechen und Anbiedern bei den Argieanwälten.
AntwortenLöschenLol.
na nun bring deine schmutzige phantasien mal lieber zu bett
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