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Donnerstag, 6. Februar 2014

aus der Antragsschrift von RA Heichele vom 30.1.2014 // mit "offensichtlicher Psychopath," soll wohl meine Wenigkeit gemeint sein. Hier ist eine Strafanzeige zu prüfen.....

aus der Antragsschrift von RA Heichele vom 30.1.2014 // mit "offensichtlicher Psychopath," soll wohl meine Wenigkeit gemeint sein. Hier ist eine Strafanzeige zu prüfen...



Die streitgegenständlichen Blogeinträge sind im höchsten Masse beleidigend und
überdies geeignet die beiden Antragsteller in der öffentlichen Meinung zu
diskreditieren und herabzuwürdigen.
Die Antragstellern zu 1) ist 75 Jahre alt und muss es sich nicht gefallen lassen, dass
ein offensichtlicher Psychopath, der zu vermeinen glaubt, er könne sich im Internet
jede Schwachheit herausnehmen, sie in einer derartig diskriminierenden Art und
Weise beleidigt.
Im Falle des Antragstellers zu 2) ist damit zusätzlich noch eine Diskreditierung in
dessen beruflicher Stellung als Rechtsanwalt verbunden.
Die Äusserung, wonach der Antragsteller zu 2) die Rechtspflege „in die eigenen
Hände nehmen würde“ soll suggerieren, dass sich dieser im Rahmen seiner von ihm
vertretenen Mandante ausserhalb der rechtlichen Vorgaben bewegt bzw. sich nicht
an Recht und Gesetz hält.
Ausserdem will der Antragsgegner mit dieser Behauptung suggerieren, dass der
Antragssteller zu 1) im Rahmen der von ihm vertretenen Rechtsstreite handgreiflich
würde.
Derartige Behauptungen sind geeignet, den Ruf des Antragsstellers zu 2) als
Rechtsanwalt zu beschädigen und damit dessen berufliches Fortkommen des zu
gefährden.
Alleine bereits die Häufigkeit, mit der der Antragsteller den streitgegenständlichen
Blogeintrag wiederholt belegt mehr als nachdrücklich, dass es diesem
ausschliesslich und exklusiv auf die Diffamierung und Diskreditierung der beiden
Antragsteller ankommt.
Eine irgendwie geartete schützenswerte „Information“ ist mit diesen Blogeinträgen
jedenfalls unter keinem Gesichtspunkt verbunden.

9 Kommentare:

  1. Wenn man sich diesen Blog speziell über die letzten Monate und Wochen ansieht muss man meiner Meinung nach attestieren, dass die zitierte Antragsschrift den Nagel sauber auf den Kopf trifft.

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  2. na das hat ja lange gedauert....und dann noch so moderat....du must dich erst noch warmlaufen und mit Mama abstimmen....

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    1. Bei dir aber nicht. 2 Minuten ist doch die Einstellung deines persönlichen Rekords, oder ?
      Hast den ganzen Tag schon hinter deinem Computer gehockt, mit den Hufen gescharrt und gewartet , was ?
      Ziemlich jämmerliches und krankes Leben wenn du mich fragst.

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  3. na jetzt hast du dich wohl warmgelaufen und wirst unflätig....

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  4. Schau in den Spiegel dann blickst du der Unflätigkeit in Person direkt in die Augen.

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  5. Bitte gern geschehen.
    Wie ich sehe wurde hier mal wieder kräftig gelöscht , ähh, ausgemistet hier.
    War schon wieder mal überfällig angesichts des Fäkalhaufens hier den der Blogbetreiber täglich aufhäuft.

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  6. was wurde gelöscht ?

    die Unflätigkeiten stammen doch von dir....oder

    siehe lieber mal das Spitzenposting:

    das "Arschleck-Fax" der Frau Ruth Heichele wurde am 26.05.2007 um 12:13 vom Faxanschluss ihres Sohnes RA Jakob Heichele an den Eingeladenen abgesandt !!!

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  7. Blind biste auch noch.

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