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Freitag, 7. Februar 2014

Sie legten dem Urteil allerdings eine umfassende Erörterung bei, aus der hervorgeht, dass die Mehrheit der deutschen Richter das sogenannte OMT-Programm der Zentralbank für europarechtswidrig hält.

Nach EZB-Urteil aus Karlsruhe„Das Verfassungsgericht hat de facto abgedankt“

  ·  Der Deutungsstreit um das EZB-Urteil der Verfassungsrichter geht los: Die Bundesregierung sieht sich bestätigt. Kläger Peter Gauweiler auch. Ein Ökonom hält das OMT-Programm für vorerst tot.
Gegner der Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank reagieren unterschiedlich darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die EZB-Klage an die Europarichter weitergeleitet hat. Der stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler, der in Karlsruhe zu den Klägern gehört, sprach gegenüber FAZ.NET von einem „zentralen Zwischenerfolg“ im Kampf gegen die Aushöhlung der Demokratie des Grundgesetzes durch supranationale Institutionen. Er habe sich gegen die Bundesregierung und den Bundestag durchgesetzt, die vor dem Bundesverfassungsgericht das Handeln der EZB verteidigt hätten.
Der Tübinger Volkswirtschafts-Professor Joachim Starbatty (AfD-Kandidat), der ebenfalls gegen die Euro-Rettungspolitik klagt, äußerte sich hingegen enttäuscht. „Damit hat das Bundesverfassungsgericht de facto abgedankt“, sagte er gegenüber FAZ.NET: „Niemand braucht zukünftig das Verfassungsgericht noch anzurufen, weil Verstöße gegen das Grundgesetz, die die gemeinschaftliche Haftung, den Euro oder europäische Belange betreffen, an den EuGH weitergeleitet werden.“

„Vorläufiges Aus für das Programm“

Deutschlands Verfassungsrichter haben heute das wichtige Verfahreninsbesondere über die möglichen Staatsanleihekäufe der Euro-Notenbank an den Europäischen Gerichtshof übergeben. Sie legten dem Urteil allerdings eine umfassende Erörterung bei, aus der hervorgeht, dass die Mehrheit der deutschen Richter das sogenannte OMT-Programm der Zentralbank für europarechtswidrig hält.
Marcel Fratzscher, der das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung leitet, und das die EZB-Politik ökonomisch für angebracht hält, glaubt, dass das OMT-Programm durch das Urteil erst einmal tot ist. „Das Urteil bedeutet ein vorläufiges Aus für das OMT-Programm“, sagte er. „Ich denke nicht, dass die EZB aus politischen Gründen ein Programm umsetzen kann, wenn zugleich ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof offen ist.“
Die Europäische Zentralbank selbst reagierte gelassen auf die aktuelle Bewertung ihrer OMT-Ankündigung durch Karlsruhe. „Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist“, teilten die Währungshüter in Frankfurt mit.
Die EU-Kommission hält das Anleihen-Kaufprogramm der EZB für rechtmäßig. „Die Kommission hat bei mehr als einer Gelegenheit erklärt, dass sie zuversichtlich ist, dass die EZB - die ihr Mandat in völliger Unabhängigkeit ausübt - im Einklang mit EU-Recht handelt“, sagte der Sprecher von EU-Währungskommissar Olli Rehn in Brüssel. Er begrüßte die Entscheidung, das Programm vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen.
Die Bundesregierung bewertet das Urteil der Verfassungsrichter inhaltlich zunächst zwar nicht. Man nehme sie mit Respekt zur Kenntnis, sagte eine Regierungssprecherin in Berlin. Allerdings verwies das Finanzministerium darauf, dass die Bundesregierung während der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe bereits argumentierte, dass der Europäische Gerichtshof für Fragen des EZB-Anleihenkaufprogrammes zuständig sei. Finanzminister Wolfgang Schäuble hatte bezweifelt, ob die deutschen Richter überhaupt für die Politik der EZB zuständig sind.
Quelle: FAZ.NET/ff.
http://www.faz.net/aktuell/politik/nach-ezb-urteil-aus-karlsruhe-das-verfassungsgericht-hat-de-facto-abgedankt-12789940.html

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