Eurokrise
Verfassungsrichter halten EZB-Programm für rechtswidrig
07.02.2014 · Paukenschlag aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht setzt das Verfahren über das umstrittene EZB-Anleihekaufprogramm aus.
Paukenschlag: Über den umstrittenen Kurs der Europäischen Zentralbank in der Eurokrise soll der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht teilte in Karlsruhe mit, dass es ein entsprechendes Verfahren ausgesetzt und den Luxemburger Richtern zur Vorabentscheidung vorgelegt habe.
Im Fokus steht dabei insbesondere, dass die Euro-Notenbank im Spätsommer 2012 in Aussicht gestellt hatte, gegen Auflagen theoretisch unbegrenzt Staatsanleihen von Mitgliedsländern der Währungsunion aufzukaufen (“OMT-Programm“).
Verschiedene Gruppen hatten vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt. Sie, und viele prominente deutsche Ökonomen wie beispielsweise der Münchener Professor Hans-Werner Sinn, argumentieren, die Zentralbank betreibe monetäre Staatsfinanzierung - was ihr per Mandat verboten ist.
6:2 - Mehrheit der Richter findet EZB-Programm rechtswidrig
Die Verfassungsrichter des Zweiten Senats unter dem Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle folgen mehrheitlich dieser Auffassung, was sich aus der Pressmitteilung des obersten deutschen Gerichts herausließt. „Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass er (die OMT-Ankündigung, A.d.R.) über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreift sowie gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt.“ (Originaltext hier)
Die Entscheidung sei mit 6:2 Stimmen ergangen. Die Richterin Lübbe-Wolff und der Richter Gerhardt haben jeweils ein Sondervotum abgegeben: Beide sind der Ansicht, dass sich das Verfassungsgericht gar nicht mit dem Fall hätte beschäftigen dürfen. „In dem Bemühen, die Herrschaft des Rechts zu sichern, kann ein Gericht die Grenzen richterlicher Kompetenz überschreiten. Das ist meiner Meinung nach hier geschehen“, schrieb Lübbe-Wolff. Unter den übrigen 6 Richtern herrscht dagegen allem Anschein nach Streit über die Frage, ob der EuGH einbezogen werden muss oder nicht.
Das Bundesverfassungs hatte um Juni zwei Tage mündlich über den Sachverhalt verhandelt. Der damals noch amtierende deutsche EZB-Direktor Jörg Asmussen verteidigte die OMT-Ankündigung als mit dem Mandat der Notenbank vereinbar. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble äußerte, dass er das Verfassungsgericht nicht für zuständig in dieser Frage hält. Bundesbankpräsident Jens Weidmann argumentierte hingegen, dass das OMT-Programm Staatsfinanzierung sei. Ebenso äußerten sich mehrheitlich die anderen befragten Sachverständigen.
OMT-Programm nur angekündigt
Gegen die EZB-Politik geklagt hatten unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Verein „Mehr Demokratie“ um die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sowie eine Gruppe Ökonomen um den Tübinger Volkswirtschafts-Professor Joachim Starbatty.
Die Europäische Zentralbank reagierte gelassen auf die aktuelle Bewertung ihrer OMT-Ankündigung. „Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist“, teilten die Währungshüter in Frankfurt mit. Ökonomen und Juristen, die das OMT-Programm richtig finden, stellen heraus, dass es bisher noch nicht angewendet, sondern bloß angekündigt worden ist.
Seitdem EZB-Präsident Mario Draghi im Sommer 2012 seine berühmte Äußerung losließ, die EZB werde alles tun, um den Euro zu erhalten und die EZB nachher das OMT-Programm vorstellte, ist an den Finanzmärkten die Angst vor einem Zusammenbruch der Währungsunion nahezu schlagartig gewichen.
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