Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deikon GmbH i.I. ließ heute per Ad hoc Mitteilung verkünden, dass "eine Ausschüttung der auf die erste Anleihe und die zweite Anleihe entfallenden Erlöse erfolgen wird".
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie als Vertreterin der Interessen aller geschädigten SdK-Mitglieder um Folgendes bitten:
Um die geschädigten Anleger vor weiteren Verlusten zu bewahren ist es sehr wichtig, dass die bevorstehenden Zahlungen nicht als "Ausschüttung" deklariert werden sondern als partielle Tilgung des Nominalwertes der Anleihen. Andernfalls würde eine Besteuerung der Zahlungen mit 25% + Soli erfolgen.
Im ähnlich gelagerten Fall der WGF AG hatte sich die SdK erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Insolvenzquotenzahlungen als partielle Tilgungen des Nominalwertes behandelt werden und somit eine steuerfreie Vereinnahmung ermöglicht werden konnte. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie im Vorfeld mit dem Sicherheitentreuhänder bzw. dem Insolvenzverwalter über die Deklarierung der Quotenzahlungen als partielle Tilgung des Nominalwertes Einvernehmen herstellen würden.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Für eine kurze Rückmeldung – ggf. auch im Rahmen des nächsten Deikon-Newsletters – wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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