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Dienstag, 22. Dezember 2015

Kapitalerträge Gerechte Abgeltungsteuer Die pauschale Steuer auf Zinsen und Dividenden war eine Notlösung. Doch sie hat sich bewährt. Ein Abschaffung hätte weitreichende Konsequenzen.


KapitalerträgeGerechte Abgeltungsteuer

Die pauschale Steuer auf Zinsen und Dividenden war eine Notlösung. Doch sie hat sich bewährt. Ein Abschaffung hätte weitreichende Konsequenzen.

© DPA„Besser 25 Prozent von x als nix.“ Mit diesem ebenso schlichten wie eingängigen Spruch hatte Peer Steinbrück (SPD) sogar seine eigene Partei von der Pauschale überzeugt.
 
Ein Abschaffung der #Abgeltungssteuer hätte weitreichende Konsequenzen. Ein Kommentar.
Es ist derzeit populär, sich für ein Ende der Abgeltungsteuer auszusprechen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bekundet bei nahezu jeder Gelegenheit, dass er kein Freund dieser Sondersteuer auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne ist. Die SPD wirbt schon für eine Neuregelung der Kapitaleinkünfte. Die Grünen halten die Abgeltungsteuer für ungerecht. Die Linke ist nach ihrem ganzen Selbstverständnis natürlich auch für ihre Abschaffung.
Die Pauschalsteuer für Kapitalerträge war eine pragmatische Notlösung. Man wollte verhindern, dass Bundesbürger ihr Geld am Fiskus vorbei ins steuergünstige Ausland bringen. Das war schon immer illegal, aber lange schützte das Bankgeheimnis, wie es etwa in der Schweiz gehandhabt wurde, wirkungsvoll vor unangenehmen Nachfragen der Steuerfahnder. Schäuble erinnert in diesem Zusammenhang gern an die Worte seines Vorgängers Peer Steinbrück: „Besser 25 Prozent von x als nix.“ Mit diesem ebenso schlichten wie eingängigen Spruch hatte der Sozialdemokrat sogar seine eigene Partei von der Pauschale überzeugt.
Daher unterscheidet der Fiskus seit einigen Jahren, aus welchen Quellen Geld fließt. Während Arbeitseinkünfte abhängig vom Einkommen mit bis zu 42 Prozent (in der Spitze sogar mit 45 Prozent) besteuert werden, gilt für Kapitaleinkünfte ein Pauschalsatz von 25 Prozent. Hinzu kommt in allen Fällen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
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Mittlerweile aber haben zahlreiche Länder einen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verabredet. 2017 soll er in Kraft treten. Selbst wenn er etwas später ins Laufen kommen sollte, werden damit nach und nach Steuerhinterzieher mit Geld im Ausland auffliegen. Wichtige Finanzzentren wie die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein sind mit von der Partie, ebenso die Kaiman-Inseln und die Britischen Jungferninseln. Das Bankgeheimnis ist praktisch tot, selbst in der Schweiz. Damit entfällt das Argument, das einst für die Abgeltungsteuer sprach.
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Einbeziehung der Zinsen nicht zwingend

Doch wer nur auf den Fluchtweg Ausland schaut, läuft in die Irre. Bei Dividenden ist zu berücksichtigen, dass auf der Unternehmensebene Ertragsteuern anfallen. Die gesamte Belastung ausgeschütteter Gewinne ist damit in etwa so hoch wie die normale Einkommensteuer plus Soli in der Spitze. Das heißt, durch die Abgeltungsteuer werden nur Zinserträge begünstigt. Aber was soll der Ruf nach einer höheren Zinssteuer, wenn die Europäische Zentralbank alles daransetzt, die Zinsen im Euroraum auf null zu drücken? 42 Prozent von nix ist nichts – so wie ein Sondersteuersatz 25 Prozent bei Nullertrag dem Sparer nichts bringt.
Doch selbst in Zeiten mit höheren Zinsen und höheren Inflationsraten ist eine Einbeziehung der Zinsen in die Einkommensteuer alles andere als zwingend. Das Finanzamt berücksichtigt selbstverständlich, wenn bei einem Mittelständler im Betrieb die Maschinen an Wert verlieren. Die Kosten für den Erhalt mindern das zu versteuernde Einkommen. Aber was ist beim Sparer?
Was passiert im nicht völlig unrealistischen Fall, dass er 5 Prozent Zinsen bei 5 Prozent Inflation bekommt? Soll er die Zinseinkünfte wieder voll versteuern, obwohl er das Geld zurücklegen müsste, um sein Vermögen zu erhalten? Von keinem, der öffentlich über die Abschaffung der Abgeltungsteuer im Namen der Gerechtigkeit predigt, ist etwas in dem Sinne zu hören, dass der Werteverzehr der Spareinlagen genauso berücksichtigt werde müsse wie der Maschinenverschleiß.

Eine Unternehmenssteuerreform wäre unausweichlich

Wer Zinspapiere stärker besteuert, wird vermutlich bald zu hören bekommen, dass sich nun Sparen für das Alter überhaupt nicht mehr lohnt. Der Ruf nach staatlicher Hilfe liegt dann nahe. Der Druck, eine neue steuerliche Förderung einzuführen, wird wachsen. Am Ende der Integration der Kapitalerträge in die Einkommensteuer dürfte eine neue Vergünstigung stehen. Dass dies nicht wirklichkeitsfremd ist, zeigt der Blick zurück: Der Sparerfreibetrag war schon einmal viel höher als heute. In den neunziger Jahren betrug er mehr als 3000 Euro. Aktuell sind es 801 Euro.
Damit nicht genug. Die Rückkehr der Kapitalerträge in die Einkommensteuer erzwingt eine Unternehmensteuerreform, um eine übermäßige Belastung der ausgeschütteten Gewinne zu verhindern. Früher gab es einmal das Anrechnungsverfahren, mit dem die Steuer auf der Unternehmensebene beim Anleger berücksichtigt wurde. Dann kam das Halbeinkünfteverfahren. Nun also wieder zurück? Will man alle zehn Jahre das deutsche Unternehmensteuerrecht umkrempeln?
Heute ziehen die Banken die Steuer auf Kapitalerträge für den Fiskus ein. Die Finanzbeamten können sich auf die anderen Einkünfte konzentrieren. Hinzu kommt im Fall einer Reintegration der Kapitalerträge in die Einkommensteuer ein neues Verlustrisiko für den Staat. Bisher werden realisierte Verluste aus Kapitalanlagen nur mit Gewinnen aus Geldanlagen verrechnet. Wenn die Abkapselung entfällt, kann das für den Fiskus teuer werden.
Die Beseitigung der – derzeit kaum vorhandenen – Begünstigung der Zinserträge zieht einiges nach sich. Man kann aus prinzipiellen Gründen dafür sein. Aber man sollte wissen, welche Konsequenzen damit verbunden sind.

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