Zum Hintergrund: Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 18.12.2015 zwei Gesetzentwürfen zum automatischen Austausch von Kontodaten zugestimmt. Dabei handelt es sich um das Gesetz über den automatischen Austausch von Informationen über Auslandskonten von Privatpersonen (BR-Drs. 565/15) sowie um das Gesetz zur Regelung der gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit EU-Staaten und Drittstaaten (BR-Drs. 566/15). Damit ist der Weg frei, den OECD-Standard auch in das deutsche Recht zu überführen. Deutschland und 50 weitere Staaten hatten sich Ende Oktober 2014 in einem globalen Abkommen verpflichtet, sich ab Herbst 2017 gegenseitig über Auslandskonten von Privatpersonen zu informieren. Ebenso wie bereits im Rahmen des sog. Foreign Account TAX Compliance Act (FACTA) mit den USA v. 31.3.2015 sind Finanzinstitute des gesamten Finanzdienstleistungssektors (u.a. Banken, Versicherungen und Investmentfonds) verpflichtet, Kunden mit einer ausländischen Steueransässigkeit zu identifizieren und Informationen über Zinsen, Dividenden, Guthaben auf Konten oder Erlöse aus dem Verkauf von Finanzvermögen an die zuständigen Steuerbehörden zu melden.
xx
Quelle: DStV online
Gesamtzahl der Seitenaufrufe
Donnerstag, 31. Dezember 2015
Zum Hintergrund: Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 18.12.2015 zwei Gesetzentwürfen zum automatischen Austausch von Kontodaten zugestimmt. Dabei handelt es sich um das Gesetz über den automatischen Austausch von Informationen über Auslandskonten von Privatpersonen (BR-Drs. 565/15) sowie um das Gesetz zur Regelung der gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit EU-Staaten und Drittstaaten (BR-Drs. 566/15). Damit ist der Weg frei, den OECD-Standard auch in das deutsche Recht zu überführen. Deutschland und 50 weitere Staaten hatten sich Ende Oktober 2014 in einem globalen Abkommen verpflichtet, sich ab Herbst 2017 gegenseitig über Auslandskonten von Privatpersonen zu informieren. Ebenso wie bereits im Rahmen des sog. Foreign Account TAX Compliance Act (FACTA) mit den USA v. 31.3.2015 sind Finanzinstitute des gesamten Finanzdienstleistungssektors (u.a. Banken, Versicherungen und Investmentfonds) verpflichtet, Kunden mit einer ausländischen Steueransässigkeit zu identifizieren und Informationen über Zinsen, Dividenden, Guthaben auf Konten oder Erlöse aus dem Verkauf von Finanzvermögen an die zuständigen Steuerbehörden zu melden. Quelle: DStV online
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen