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Montag, 11. Juli 2016

Die vergangenen zwei Wochen waren nun mal ja alles andere als ereignisarm: Bei KTG trat das Befürchtete ein, bei Beate Uhse das Ungewöhnliche und bei z.B.Sanha das Unerwartete.


Recht freizügig – ein Kommentar von Falko Bozicevic


Paragraph sign puzzle
Foto: © Ingo Bartussek/www.fotolia.com
Die vergangenen zwei Wochen waren nun mal ja alles andere als ereignisarm: Bei KTG trat das Befürchtete ein, bei Beate Uhse das Ungewöhnliche und bei z.B.Sanha das Unerwartete.
Da ging es mir wie jedem anderen Marktteilnehmer, monierte KTG-Energie-CEO Tom Berger bei Börsen Radio Network. So sehr ich ihn auch schätze und auch heute noch: Die Kurse hatten längst ihre eigene Realität geschaffen, mithin: Da ging es ihm wie keinem anderen Marktteilnehmer.
Und „Was erlauben Uhse?“ Die 2te AGV in Hamburg Mitte der Woche war sowohl unterhaltsam wie lehrreich. Die Unterhaltsamkeit (Gutscheine für den Eros-Shop für Teilnehmer – einige nahmen sich drei oder mehr) können wir rasch abhaken, wichtig ist, ob das, was und wie es beschlossen wurde, rechtens sein kann. Falls ja, steht Polen tür- und torangelweit offen.
In Kürze: Mit One Square Advisory wurde der gewohnte Verdächtige zum gemeinsamen Vertreter gewählt – keinerlei Überraschung. Wichtig indes: Der gewählte gV (eine einfache Mehrheit reicht aus – zustande kam immerhin eine sog. qualifizierte Mehrheit) kann (angeblich) auch die essenzielle Zinsstundung beschließen sowie die Sonderkündigungsrechte seitens der Gläubiger aussetzen – was sicherlich beides geschehen wäre, denn darum ging’s ja. Und das, obwohl nur knapp 21% der Stimmrechte vertreten waren und wo der Gesetzgeber für diese erheblichen Eingriffe in die Anleihebedingungen eigentlich eine 75%-Zustimmung (bei mind. 25% Anwesenheit) vorsieht.
Lücke in der bisherigen Rechtsauslegung entdeckt?
Falls ja, hätte dies eine erhebliche Tragweite auf alle künftigen AGVs, da dann der einzige Tagesordnungspunkt noch die Wahl eines gVs sein müsste – der alles in Eigenregie bzw. in Übereinkunft mit dem Emittenten beschließen kann.
Falls nein, hätten Beate-Uhse-Anleihegläubiger weiterhin über ihre Sonderkündigungsrechte(nach zu erwartender Zinsstundung/-ausfall) verfügt. D.h. allerdings auch, der beste Ratschlag dürfte sein, stets in eigenem Interesse und auf Verdacht zu kündigen und die Rückzahlung zu 100% zu verlangen.
Machen wir uns nichts vor: Dies würde eine Verfahrenslawine nach sich ziehen und wer zuerst kommt oder am penetrantesten durchzuhalten vermag, der oder die malt zuerst („Argentinien-Verfahren“). Ich bin kein Jurist und wir sind auch nicht der Richter, daher hat sich BondGuide hier entsprechend erkundigen müssen – in Kürze online. Die Hammermeldung schlechthin kam Freitagmittag: Die Beate Uhse AG wirft die Beschlüsse wie auch ihre Dienstleister von Mittwoch über Bord. Chapeau – so schnell ließ sich dieser Text hier gar nicht anpassen an die Aktualität.
Ihr
Falko Bozicevic,
BondGuide
Falko Bozicevic, BondGuide
Falko Bozicevic, BondGuide
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