Hemlock erhöht Forderung gegen Solarworld
Im existenzgefährdenden US-Prozess gegen Europas größten Solarkonzern Solarworld hat Hemlock seine Forderung kurz vor einem möglichen Urteil noch einmal leicht erhöht.
Der US-Siliziumlieferant fordert von Solarworld nun 793 Millionen US-Dollar. Das geht aus einem Urteilsvorschlag hervor, den Hemlock in der Nacht zu Samstag bei dem zuständigen Bundesbezirksgericht im US-Staat Michigan einreichte.
Bislang waren Beobachter von einer Forderung in Höhe von rund 770 Millionen Dollar ausgegangen. Der Betrag erhöht sich durch Zinsen allerdings ständig weiter und könnte auch die nun verlangten 793 Millionen Dollar noch übersteigen. Hemlock nämlich fordert in dem Urteilsvorschlag auch die seit dem 13. Juli bis zu einer endgültigen Zahlung anfallenden Zinsen.
In dem US-Prozess hatte der zuständige Richter erst vor gut einer Woche eine Vorentscheidung zu Ungunsten von Solarworld gefällt. Das Gericht wird demnach alleine - also ohne die Einbindung einer Jury - über den Antrag von Hemlock entscheiden. Ein solches Vorgehen wählen US-Richter in der Regel, wenn sie die Beweislage als eindeutig erachten. Es lägen dem Gericht alle nötigen Argumente für eine schnelle Entscheidung vor, hatte der Richter den Parteien zuvor schon mitgeteilt.
Nach der Vorlage des Urteilsvorschlags steht einer schnellen Entscheidung nichts mehr im Wege. Einen Termin für die Urteilsverkündung hat der Richter bislang allerdings nicht genannt.
Streit um vier Abnahmeverträge
Hintergrund des seit dem Jahr 2013 laufenden Prozesses ist ein Streit um vier Abnahmeverträge. Solarworld hatte in den Vereinbarungen zugesagt, bis Ende 2019 insgesamt rund 24.000 Tonnen Silizium von Hemlock zu kaufen. Laut Gerichtsunterlagen nahm der Konzern aber seit Ende März 2012 kein Silizium von dem Lieferanten mehr ab.
Solarworld verwies unter anderem darauf, dass sich die Rahmenbedingungen seit der Unterschrift unter die Abnahmeverträge völlig verändert hätten - etwa wegen des Preisdumpings durch chinesische Konkurrenten. Zunächst hatte sich Solarworld vor dem US-Gericht denn auch auf das europäische Kartellrecht berufen. Der zuständige Richter erklärte die europäischen Regeln im vergangenen Jahr aber für nicht anwendbar. Nach einem entsprechenden Bericht von Dow Jones Newswires brach der Kurs der Solarworld-Aktie zwischenzeitlich um fast 60 Prozent ein.
In Deutschland keine Chance?
Am 14. Juli kündigte Solarworld an, Rechtsmittel in den USA einzulegen, falls das Gericht der Klage von Hemlock stattgeben sollte. Das Unternehmen berief sich zudem abermals auf kartellrechtliche Bedenken nach europäischem Recht. Hemlocks Forderung werde sich vor dem Hintergrund in Deutschland nicht durchsetzen lassen, prognostizierte Solarworld.
Der Solarkonzern hat keine Rückstellungen wegen einer möglichen Prozessniederlage gebildet. Im Geschäftsbericht für das vergangene Jahr bezeichnet das Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, dass es Schadensersatz an Hemlock zahlen muss, als "gering". Die Auswirkungen einer solchen Zahlungsverpflichtung würden aber auch nach den Angaben aus dem Geschäftsbericht "bis hin zur Bestandsgefährdung" gehen
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