Schuldenschnitt: Griechische Anleger scheitern vor Menschenrechtsgericht
Durch einen Schuldenschnitt auf griechische Staatsanleihen haben Anleger viel Geld verloren. Sie fühlten sich enteignet und klagten vor dem Straßburger Menschenrechtsgericht.
In Deutschland gibt es nach Angaben eines Anwalts, der mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zusammenarbeitet, aktuell noch Klagen von 280 Privatanlegern. Im März hatte der Bundesgerichtshof erste Verfahren abgewiesen: Das Athener Gesetz zum Schuldenschnitt dürfe von deutschen Gerichten nicht überprüft werden.
Nach Einschätzung des Anwalts steht aber weder diese noch die Straßburger Entscheidung den laufenden Klagen entgegen, da die Argumentation eine andere ist.
Beschwerde-Nr.: 63066/14, 64297/14, 66106/14, Az.: VI ZR 516/14
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