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Freitag, 22. Juli 2016

Schuldenschnitt: Griechische Anleger scheitern vor Menschenrechtsgericht

Schuldenschnitt: Griechische Anleger scheitern vor Menschenrechtsgericht

Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteZur Großansicht
DPA
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Durch einen Schuldenschnitt auf griechische Staatsanleihen haben Anleger viel Geld verloren. Sie fühlten sich enteignet und klagten vor dem Straßburger Menschenrechtsgericht.
Privatanleger aus Griechenland sind mit einer Klage gegen den Schuldenschnitt vor dem Menschenrechtsgericht in Straßburg gescheitert. Das Ziel, den griechischen Staat vor der Pleite zu bewahren, rechtfertige den Eingriff in die Eigentumsfreiheit, entschieden die Richter. Investitionen in Staatsanleihen seien zudem nie risikofrei.
Geklagt hatten mehr als 6000 Griechen, die Staatsanleihen im Wert von 10.000 bis 1,5 Millionen Euro besaßen. Mit dem Schuldenschnitt wurden ihre Anleihen gegen Papiere getauscht, die nur etwa halb so viel wert waren. Griechenland verringerte so Anfang 2012 seine Schulden.
Der Schuldenschnitt war Teil des zweiten Hilfspakets, das die Euro-Partner für Griechenland vereinbart hatten. Das Krisenland wird schon seit 2010 mit milliardenschweren Hilfskrediten vor der Staatspleite bewahrt; mittlerweile läuft das dritte Hilfsprogramm.
In Deutschland gibt es nach Angaben eines Anwalts, der mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zusammenarbeitet, aktuell noch Klagen von 280 Privatanlegern. Im März hatte der Bundesgerichtshof erste Verfahren abgewiesen: Das Athener Gesetz zum Schuldenschnitt dürfe von deutschen Gerichten nicht überprüft werden.
Nach Einschätzung des Anwalts steht aber weder diese noch die Straßburger Entscheidung den laufenden Klagen entgegen, da die Argumentation eine andere ist.
Beschwerde-Nr.: 63066/14, 64297/14, 66106/14, Az.: VI ZR 516/14

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