Montag, 25. Juli 2016
Nach der reinen Lehre des BGB kauft man den fälligen Kupon mit, wenn er am record date nicht eingelöst wird.
Ich habe das hier nicht weiter verfolgt.
Nach der reinen Lehre des BGB kauft man den fälligen Kupon mit, wenn er am record date nicht eingelöst wird. Ich hatte das bei KTG Agrar schon mal ausführlich durchleuchtet.
Da dieser Punkt jedoch in Literatur und Rechtsprechung nicht gefestigt ist, herrscht in der Praxis gewisse Willkür …
Von: Rolf Koch [mailto:rolfjkoch@web.de]
Gesendet: Dienstag, 26. Juli 2016 01:33
Gesendet: Dienstag, 26. Juli 2016 01:33
Danke nn,
bei beate ist doch die entscheidende frage ob die bondholder am exday (7 oder 8 oder 9 bzw mo 11.7) den verspätet bezahlten coupon kriegen oder ob dieser anspruch an den neuen käufer nach dem exday übergehen ?
grüsse
rolf
Rolf J. Koch
0151 461 9 56 56
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