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Mittwoch, 13. Juli 2016

Die Anleihegläubiger sind im Zusammenhang mit den unter diesem Buchstaben B. genannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte nicht befugt; insbesondere sind sie nicht befugt, im Zeitraum der vorstehenden Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters Zinszahlungen zu verlangen.


Beate Uhse Aktiengesellschaft

Hamburg

Bekanntmachung des Beschlusses
der zweiten Anleihegläubigerversammlung vom 6. Juli 2016

betreffend die

bis zu EUR 30.000.000,00 7,75 % Schuldverschreibungen,
ISIN DE000A12T1W6 / WKN A12T1W
(insgesamt die "Beate-Uhse-Anleihe"),

der Beate Uhse AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 138234,
geschäftsansässig: Suhrenkamp 59, 22335 Hamburg

Die Gläubiger der Beate-Uhse-Anleihe ("Anleihegläubiger") haben in der zweiten Anleihegläubigerversammlung am 6. Juli 2016 zu Tagesordnungspunkt 2 der Tagesordnung der Anleihegläubigerversammlung folgenden Beschlusse gefasst:
"2.
Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Beate-Uhse-Anleihe
Ziffer 2.1
Die One Square Advisory Services GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 207387, geschäftsansässig: Theatinerstr. 36, 80333 München, wird zum gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger ("Gemeinsamer Vertreter") bestellt.
Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG).
Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro eine Million) begrenzt.
Ziffer 2.2
A.
Der Gemeinsame Vertreter wird ermächtigt, mit der Emittentin, dem Großaktionär der Emittentin, Herrn Gerard Cok, und Vertretern von Anleihehaltern, die mindestens 10% des Nominalbetrags der Anleihe repräsentieren, ein Sanierungskonzept für die Emittentin auszuarbeiten. Das Sanierungskonzept muss eine ganzheitliche Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten der Emittentin vorsehen und ist der Anleihegläubigerversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Sanierungskonzept ist zudem so zu gestalten, dass es Regelungen für eine Sanierung der Finanzverbindlichkeiten der Emittentin außerhalb eines und innerhalb eines Insolvenzverfahrens vorsieht.
B.
Ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über diesen Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 ist nur der Gemeinsame Vertreter ermächtigt, Zinszahlungen einzufordern. Dementsprechend ist auch nur der Gemeinsame Vertreter ermächtigt, fällige Zinsen einzufordern oder vorübergehend nicht einzufordern. Die Ermächtigung nach diesem Buchstaben B. erlischt mit Eintritt des früheren der nachfolgenden Ereignisse:
Bekanntmachung des Gemeinsamen Vertreters über das Online-Portal www.dgap.de, dass die Anleihegläubiger der Emittentin sämtliche Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung, die für die Umsetzung des verhandelten Sanierungskonzepts nach Buchstabe A. erforderlich sind, gefasst haben; oder
Ablauf des 31. Oktober 2016.
Die Anleihegläubiger sind im Zusammenhang mit den unter diesem Buchstaben B. genannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte nicht befugt; insbesondere sind sie nicht befugt, im Zeitraum der vorstehenden Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters Zinszahlungen zu verlangen.
C.
Ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über diesen Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 ist nur der Gemeinsame Vertreter ermächtigt, Kündigungsrechte der Anleihegläubiger im Zusammenhang mit und/oder aus den Schuldverschreibungen der Beate-Uhse-Anleihe geltend zu machen. Dementsprechend ist auch nur der Gemeinsame Vertreter ermächtigt, Kündigungsrechte geltend zu machen oder nicht geltend zu machen. Die Ermächtigung nach diesem Buchstaben C. erlischt mit Eintritt des früheren der nachfolgenden Ereignisse:
Bekanntmachung des Gemeinsamen Vertreters über das Online-Portal www.dgap.de, dass die Anleihegläubiger der Emittentin sämtliche Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung, die für die Umsetzung des verhandelten Sanierungskonzepts nach Buchstabe A. erforderlich sind, gefasst haben; oder
Ablauf des 31. Oktober 2016.
Die Anleihegläubiger sind im Zusammenhang mit den unter diesem Buchstaben C. genannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte nicht befugt; insbesondere sind sie nicht befugt, im Zeitraum der vorstehenden Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters Kündigungsrechte geltend zu machen.
D.
Sämtliche vorgenannte Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters gemäß dieser Beschlussfassung sind im Zweifel weit auszulegen.
Ziffer 2.3
Die Beschlussfassung zu Ziffer 2.1 erlangt unabhängig von der Beschlussfassung zu Ziffer 2.2 Wirksamkeit."

Hamburg, im Juli 2016
Beate Uhse AG
– Der Vorstand –

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