Argentinien-Anleihen: Es gibt Geld – Jetzt handeln!
Argentinien will an den Kapitalmarkt zurück und zahlt. Der Anleihen-Umtausch
ist kompliziert – ich beauftrage lieber Fachleute.
Argentinien will auf seine Anleiheschulden zahlen.
Hintergrund dafür ist der politische Wille des neuen Präsidenten der Republik
Argentinien, die verbliebenen Anleiheschulden (Hold Out-Problem) zu regulieren,
damit Argentinien an den Kapitalmarkt zurückkehren kann, um zu besseren Konditionen
Kapital aufnehmen zu können. Mir drängt sich daher der Eindruck auf, dass
Argentinien das Anleiheproblem endgültig und sinnvoll lösen möchte.
Ein Settlement Agreement, also ein Vorschlag zur Regulierung
hat Argentinien vor kurzem vorgelegt vor. Der Vorschlag richtet sich auch an
alle Anleihegläubiger, die in Deutschland Urteile gegen Argentinien erstritten
haben, auf Grundlage von Anleihen, die nach den Anleihebedingungen deutschem
Recht unterfielen. Auch die Depotbanken informieren darüber.
Unklar ist noch, ob der Vorschlag auch für jene Anleihegläubiger
gilt, die kein Urteil erstritten haben, aber noch unverjährte Anleihen gegen
Argentinien halten. Hier kann es ratsam sein, zur Verjährungshemmung Klage
einzureichen. So können auch eventuell spätere Zahlungsvorschläge genutzt
werden.
Der Vorschlag Argentiniens sieht die Zahlung der vollen Nominale
(100 %) vor, plus einer Pauschale von 50 % auf die Nominale, zur pauschalen
Abgeltung von Kosten und Zinsen. Diese Gesamt–Quote von 150% ist allerdings
begrenzt: Hat der Anleiheinhaber seine Forderung eingeklagt, und ist im erstrittenen
Urteil ein niedrigerer Betrag festgestellt (z.B. nur die volle Nominale zu 100
% ohne Zinsen oder Kosten), so wird nur der im Urteil festgestellte Betrag von
Argentinien bezahlt.
Der Vorschlag Argentiniens ist nur auf Englisch oder
Spanisch verfügbar und die Abwicklung ist für den einzelnen Anleihegläubiger
kompliziert. Überdies sind viele Details der Abwicklung unklar. Denn bislang
orientiert sich die Abwicklung des Vorschlags vor allem an Anleihegläubigern,
die Anleihen nach US-amerikanischem Recht erworben haben und vor
US-amerikanischen Gerichten geklagt haben. Die praktische Durchführung des
Vorschlags in Deutschland ist nicht konkret geregelt. Hinzu kommt, dass eine
ganze Reihe von Anleihegläubigern die Anleihestücke physisch vorliegen haben
und Clearstream Banking deren Rücknahme zur Einbuchung in das Wertpapierhandelssystem
verweigert.
Deswegen habe ich für die Annahme und die Abwicklung des
argentinischen Vorschlags meinen Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. von der
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin beauftragt. zur Verfügung. Der
hat Erfahrung in solchen Sachen.
Ihr erreicht ihn unter liebscher@dr-spaeth.com
Die Webseite ist www.dr-spaeth.com.
Mich könnt Ihr unter
erreichen.
0151 461 9 56 56
Liebe Grüße
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