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Montag, 29. Oktober 2012

Eine klare Antwort auf Thole.......

Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Beim LG Kiel sind die ersten Klagen von Inhabern g..." hinterlassen: 

Mal wieder einer dieser halbgaren Artikel, die ich so liebe...

"Griechenlansd ist nicht Argentinien"

Diese Erkenntnis ist nicht neu.

"Heikel war die Operation deshalb, weil der griechische Staat auch in bereits laufende Obligationen eingriff und sie mit Collective Action Clauses ausstattete. Die Presse hielt das für einen Griff in die Trickkiste."

Der Staat hat in privatrechtliche Verträge nachträglich und einseitig eingegriffen - das ist nicht Trickkiste, das ist illegal.

"Der griechische Staat konnte damit als Gesetzgeber und Anleiheschuldner in Personalunion seinen Gläubigern neue Anleihebedingungen gleichsam aufzwingen."

Das ging vielleicht zu Zeiten der Militärdiktatur so, aber nicht in einem demokratischen EU-Mitgliedsland. Deswegen auch der strikte Eigentumsschutz in der griechischen Verfassung, als Lehre aus der Militärdiktatur.

"Die Einordnung von Anleihen unter den Verbrauchergerichtsstand hätte jedoch weitreichende Folgen für den Emissionsmarkt. Gerichtsstandsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anleihekäufe würden ihre Bedeutung verlieren, weil sie nach Maßgabe der Verordnung gegenüber Verbrauchern keine Wirkungen mehr entfalten würden."

Gerade das gilt es zu klären!
Bei der BAFIN gibt es eine Rubrik "Verbraucherthemen -> Wertpapiergeschäfte". Und Anleihen gehören wohl eindeutig zu der Gattung Wertpapiere.
Sind also etwa private Käufer von Unternehmensanleihen "schutzbedürftige" Verbraucher und solche von EURO-Staatsanleihen keine Verbraucher, also Freiwild? Wohl mitnichten.

"Der Spielraum des griechischen Staats als Gesetzgeber wird nicht dadurch beschnitten, dass er zugleich Anleiheschuldner ist."

Völliger Schwachsinn, nicht wert zu kommentieren.

"Die deutschen Gerichte müssten zu der Erkenntnis kommen, die Einführung von Collective Action Clauses sei nicht zulässig gewesen. Damit würden sie in offenen Widerspruch zur Politik treten."

Lieber Herr Thole, wir leben nicht in einer Militärdiktatur, sondern in einem freien Land mit von der Politik unabhängigen Gerichten (formal zumindest, wobei ich da mittlerweile schon so meine leichten Zweifel habe...).

"Immerhin sind solche Klauseln durch den ESM-Vertrag erst jüngst für künftige Staatsanleihen verbindlich gemacht worden."

Ja, aber nur für neu aufgelegte Staatsanleihen - was hat das jetzt also mit der Zwangs-CACerei zu tun?

Alles in allem ein ziemlich dürftiger Artikel, da war anscheinend der Wunsch Vater des Gedankens.

(Aldy) 



Von Anonym am 29. Oktober 2012 18:12 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.

1 Kommentar:

  1. Sehr gut Aldy, dieser Tohle hat wohl seinen Lehrstuhl im Lotto gewonnen...völlig schwachsinniger Artikel.
    "Der Autor Prof. Dr. Christoph Thole ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Universität Tübingen"

    Dort möchte ich lieber nicht studieren...

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