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Montag, 26. Februar 2018

Die Lehren aus dem isländischen Bankenskandal

Die Lehren aus dem isländischen Bankenskandal

Island hat weniger Einwohner als Wuppertal. Und doch hat es das Land fertiggebracht, 2008 eine der im internationalen Maßstab ganz großen Bankenpleiten hinzulegen. Kein anderes Land hat die Vorgänge, die in diese internationale Finanzkatastrophe führten, so rigoros aufgeklärt. Das Parlament setzte das Bankgeheimnis außer Kraft und berief eine Untersuchungskommission. Deren Ergebnisse legen den Schluss nahe, dass die Bankaufsicht, die wir heute betreiben, das Bankgeschäft kaum sicherer macht.
Gemessen an der Bilanzsumme relativ zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Landes war die isländische Krise die größte Bankenpleite aller Zeiten. Mit umgerechnet 115 Milliarden Euro betrug die Bilanzsumme der drei Pleitebanken das Neunfache des BIP des Landes. Was die Schweiz in drei Jahrhunderten aufgebaut hat, einen Bankensektor, dessen Bilanzsumme das Achtfache des BIP ausmacht, hatte Island in seinem Drive, zum internationalen Finanzzentrum zu werden, in gut fünf Jahren geschafft - mit fatalen Folgen, wie sich herausstellen sollte.
 Die Untersuchungskommission, die das Parlament einsetzte, wurde mit sehr weitreichenden Befugnissen ausgestattet, von beteiligten Bankern, Bankkunden und Politikern Dokumente und Aussagen einzufordern. Damit und mit einem gerüttelt Maß an detektivischer Kleinarbeit konnte sie Praktiken zur Umgehung von Regulierungen aufdecken, die im Bankgewerbe verbreitet sein dürften, aber im Normalfall praktisch nicht nachweisbar sind. Diese Praktiken stellen die Effektivität von Regulierungen infrage, auf die wir uns bis heute verlassen, um künftige Bankenkrisen zu vermeiden.
Bisher waren die Ergebnisse der Untersuchung nur schwer zugänglich. 3 000 Seiten in isländischer Sprache sind keine leichte Kost. Nun hat die Yale-Professorin Sigrieur Benediktsdottir, die Mitglied der Untersuchungskommission war, die über Island hinaus wichtigen Ergebnisse einer internationalen Öffentlichkeit zugänglich gemacht. "The Rise, the Fall, and the Resurrection of Iceland" heißt das NBER-Arbeitspapier, das sie mit Gauti Eggertsson von der Brown University und Eggert Thorarinsson von der isländischen Zentralbank veröffentlicht hat.
Eigenkapital ist nicht verlässlich
Die vielleicht wichtigste Lehre: Man sollte sich nicht zu sehr auf hohe Eigenkapitalquoten der Banken verlassen. Denn, um es zugespitzt auszudrücken: Wer Geld drucken kann, kann auch Eigenkapital drucken. Was dieses so geschaffene Eigenkapital im Krisenfall wert ist, steht infrage.
Wenn eine Bank Kredit gibt, schafft sie Einlagen, mit denen man sich zum Beispiel Bankaktien kaufen kann. Diese erhöhen, wenn es neue Aktien sind, das Eigenkapital der Bank. Das ist in Island in großem Maßstab passiert, wie der Bericht nachweist. Bei der verhängnisvollen Privatisierung der einstigen isländischen Staatsbanken, mit der alles anfing, gaben die drei großen Banken über Kreuz Kredite an die Käufer der Aktien der jeweils anderen Banken. Als Sicherheit für die Kredite dienten die gekauften Bankaktien. Zum Teil gaben die Banken sogar den Käufern der eigenen Aktien Kredit.
Das führte, als es zur Abwicklung der Pleitebanken kam, dazu, dass viel weniger Eigenkapital zur Verlustübernahme zur Verfügung stand, als vorher an Eigenkapital deklariert worden war. Denn die Kredite waren uneinbringlich, die Sicherheiten in Form von Aktien der jeweils anderen Pleitebanken wertlos. So habe die Bank Kaupthing volle 70 Prozent des Kaufpreises von Landsbanki finanziert, Landsbanki wiederum 35 Prozent des Kaufpreises von Bunadarbanki, die wenig später von Kaupthing übernommen wurde.
Die Eigentümer der drei Banken waren, überwiegend verdeckt, eng miteinander vernetzt. "Es stellte sich heraus, dass das Eigenkapital der Banken zu einem großen Teil von ihnen selbst finanziert und damit Fiktion war", schreiben die Autoren.
Kapital in Eigenproduktion
Mit ihren Überkreuzkrediten für Käufer der jeweils anderen Bank umgingen die Banken das Verbot, Käufe der eigenen Aktien zu finanzieren. Gleichzeitig verletzten die Großkredite an eng miteinander verbundene Eigentümer Regeln gegen Klumpenrisiken und gegen Insiderkredite - und zwar im großen Maßstab. Zum Zeitpunkt des Crashs bestand etwa ein Fünftel des aufschlüsselbaren Kreditvolumens der drei Großbanken aus Krediten, die sich letztlich sechs miteinander verbundenen Personengruppen zuordnen ließen, die jeweils signifikante Anteile an mindestens einer der drei Banken hielten. Das diente wohl auch dazu, die unter Druck geraten Aktienkurse der kreditgebenden Banken zu stützen. Letztlich schufen damit die Banken wieder per Kredit das Geld, mit dem die eigenen Aktien gekauft wurden.
Beides war vor der Katastrophe weder bekannt noch ohne Weiteres erkennbar.  Denn durch komplizierte Holdingstrukturen hatten die Bankeigentümer die wahren Eigentumsverhältnisse gezielt verschleiert.
Oh wie schön ist Panama
Wenn Island ein Land mit hoher Korruption wäre, könnte man das als isländische Besonderheiten abtun. Aber Island führte immer wieder die internationalen Ranglisten als Land mit der geringsten Korruption an. Wenn viele denken, in kontinentaleuropäischen Industrieländern gebe es so etwas nicht, könnte das nach Meinung der Autoren daran liegen, dass man dort nichts davon weiß und wissen kann. Sie betonen, dass man diese verschleierten Regelbrüche bei den isländischen Banken erst nachträglich aufgrund sehr aufwendiger Untersuchungen eines Netzes von Holdinggesellschaften mit Überkreuzbeteiligungen aufdeckte.  Und dies sei nur möglich gewesen, weil das Bankgeheimnis aufgehoben wurde.  "Weil es kaum andere Länder gab, die so viel in die Aufklärung steckten, ist schwer zu sagen, wie repräsentativ der Fall Island für das internationale Bankgeschäft insgesamt ist", stellen sie fest. Sie führen aber Beispiele an: Auch bei der Krise der mexikanischen Banken und der US-Savings-and-Loans-Krise in den 1990er-Jahren zeigte sich im Nachhinein ein sehr hoher Anteil von Insiderkrediten.
Durch die verschiedenen Enthüllungen wie Luxleaks, Panama-Leaks und Paradise-Leaks ist jedenfalls bekannt, dass verschachtelte Holdingstrukturen in großem Umfang eingesetzt werden, um Besitzverhältnisse an Unternehmen undurchsichtig zu machen. Zweifel sind angebracht, dass Bankaufsichtsbehörden unter solchen Bedingungen in der Lage sind, Insiderkredite und Klumpenrisiken zu entdecken.
[25.2.2018}

hakeliger Beginn des AIA....wegfall der Abgeltungssteuer erst etwas später ?

hakeliger Beginn des AIA....wegfall der Abgeltungssteuer erst etwas später ?



Donnerstag, 22. Februar 2018

also wir haben damit für die Jahre 2004/5 Steuern zurückarhalten....vor ein paar Tagen....

EuGH  - C-168/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Ausländische Einkünfte; Außergewöhnliche Belastung; Doppelbesteuerung; Höchstbetragsberechnung; inländische Einkommensteuer; Lebensführung; Sonderausgaben

Rechtsfrage

Steht Art. 56 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, nach welcher - in Einklang mit zwischenstaatlichen Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung - bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mit ausländischen Einkünften in dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen, zu einer der inländischen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, die ausländische Steuer auf die inländische Einkommensteuer, die auf die Einkünfte aus diesem Staat entfällt, in der Weise angerechnet wird, dass die sich bei der Veranlagung des zu versteuernden Einkommens - einschließlich der ausländischen Einkünfte - ergebende inländische Einkommensteuer im Verhältnis dieser ausländischen Einkünfte zur Summe der Einkünfte - und damit unter Nichtberücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen als Kosten der persönlichen Lebensführung sowie der personen- und familienbezogenen Umstände - aufgeteilt wird?
Gesetze: EG Art 56, EStG § 34c
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 14.04.2011):  , Vorabentscheidungsersuchen,  
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
 - Urteil
Fundstelle(n):
[WAAAD-81203]

5.000 EUR Goldmünze aber man darf in Frankreich nur maximal bis 1.000 EUR bar bezahlen


Vor wenigen Tagen ist die Taschenbuchversion von Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen in die Buchhandlungen gekommen. Die Hardcover-Ausgabe hat sich knapp 12.000 mal verkauft – ein schöner Erfolg. Das Taschenbuch kostet 10,- Euro und ist soweit aktualisiert, dass die wesentlichen neuen Entwicklungen zwischen Ende 2015 und Ende 2017 berücksichtigt und eingeordnet sind. Als Appetithappen für Untentschlossene finden Sie im Folgenden die Einführung.


"Die Abschaffung des Bargelds" gibt es jetzt als Taschenbuch – und hier ein Leseprobe

Vor wenigen Tagen ist die Taschenbuchversion von Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen in die Buchhandlungen gekommen. Die Hardcover-Ausgabe hat sich knapp 12.000 mal verkauft – ein schöner Erfolg. Das Taschenbuch kostet 10,- Euro und ist soweit aktualisiert, dass die wesentlichen neuen Entwicklungen zwischen Ende 2015 und Ende 2017 berücksichtigt und eingeordnet sind. Als Appetithappen für Untentschlossene finden Sie im Folgenden die Einführung.
Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen Der Weg in die totale Kontrolle
Nur Bares ist Wahres. Das ist kein Spruch Ewiggestriger, die sich nicht an die moderne Welt gewöhnen wollen. Bargeld ist greifbar und zählbar. Es hilft, die Ausgaben unter Kontrolle zu halten. Bargeld ist richtiges Geld, hinter dem der Staat steht. Dagegen verbirgt sich hinter dem Buchgeld der Banken nur ein Versprechen auf Bargeld, ein Versprechen für gute Zeiten. Seit der Finanzkrise, die 2008 ausbrach und immer neue Kapitel schreibt, ist uns das wieder bewusst.
Vom Bargeld profitieren wir als Bürger und als Steuerzahler. Denn mit jedem Euro Bargeld, den unsere Zentralbanken in Umlauf geben, steigt der Gewinn, den sie an die Staatshaushalte ausschütten. Entsprechend weniger Steuern muss der Staat eintreiben. Auch das ist anders als bei dem Geld, das die Banken in Umlauf bringen. Daran verdienen nur die Banker.
Bargeld bewahrt uns einen Rest Freiheit und Privatsphäre. Es begrenzt Entmündigung, Gängelei und Überwachung durch den Staat und seine Geheimdienste, die Finanzbranche und die Datenkraken der IT-Branche. Denn immer wenn wir bar bezahlen, sperren wir die Schnüffler aus, die absolut alles über uns wissen wollen. Bargeld hinterlässt keine elektronischen Spuren. Und alles, was elektronische Spuren hinterlässt, ist heute oder spätestens in wenigen Jahren so gut wie öffentlich.
Trotz oder gerade wegen dieser gewichtigen Gründe für das Bargeld wollen die internationale Finanzbranche und ihre Alliierten das Bargeld zurückdrängen und nach Möglichkeit abschaffen. Ihr Ziel ist es, den Gebrauch von Münzen und Scheinen mühsam und ungewöhnlich, ja verdächtig erscheinen zu lassen, bis das Bargeld schließlich so unbedeutend wird, dass es der Finanzbranche und ihren Zielen nicht mehr ernsthaft in die Quere kommt. Inzwischen haben sie das Feld so weit bestellt, dass sie sich sogar trauen, ganz offen die Abschaffung des Bargelds zu fordern oder ihre Verbündeten und Hilfstruppen dies fordern zu lassen.
Es könnte allerdings sein, dass die Anti-Bargeld-Krieger ein bisschen zu früh aus ihrer Deckung gekommen sind, vor allem was Deutschland angeht. Denn hierzulande gibt es viele, die am Bargeld hängen und sich weigern, jeden, der Bargeld in größerem Umfang nutzt oder es verteidigt, gleich als Geldwäscher, Mafioso, Schwarzarbeiter oder potenziellen Terroristen zu verdächtigen. Die Deutschen bekennen sich in allen Umfragen mit großer Mehrheit zum Bargeld.
Das Bekenntnis allein reicht allerdings nicht mehr. Denn die Anti-Bargeld-Krieger sind mächtig und gut vernetzt, und sie gehen planmäßig vor. Sie packen uns bei unserer Bequemlichkeit, damit wir elektronisch statt mit Bargeld bezahlen und dabei unsere Daten preisgeben. Sie halten ihre Absichten verborgen und schieben alle möglichen Argumente vor, um Restriktionen gegen Bargeld zu rechtfertigen. So hat Amerikas größte Bank jüngst verfügt, dass Kunden in ihren Safes kein Bargeld mehr verwahren dürfen, da es dort nicht sicher genug sei. Ein weiteres Argument ist der Kampf gegen Steuerhinterziehung, die durch Bargeld begünstigt werde. Die Gefahr illegaler Parteienfinanzierung wird weniger oft genannt, obwohl auch sie als Argument taugen würde. Aber das könnte allzu leicht als Anspielung auf den Bundesfinanzminister verstanden werden.
An diesen Argumenten ist etwas dran, sonst würde man sie nicht so exzessiv verwenden. Doch das Argument, dass sich die Kriminalität durch Überwachung des Zahlungsverkehrs besser bekämpfen lasse, wird in absurder Weise überdehnt. Es rechtfertigt einfach nicht die Abschaffung des letzten Restes an persönlicher Informationskontrolle und Freiheit, wenn man dadurch nichts weiter gewinnt, als die illegale Beschäftigung einer Putzfrau oder eines Handwerkers ein wenig zu erschweren. Zumal dabei ignoriert wird, dass die großen multinational aufgestellten Konzerne ganz legal, halblegal oder illegal mit Verschiebungen von elektronischem Geld Milliarden an Steuern »sparen«. Steuerfahnder, die solchen Praktiken nachgehen wollen, werden für verrückt erklärt und aus dem Dienst entfernt; ein Gustl Mollath, der eine Bank der Beihilfe zur Steuerhinterziehung beschuldigt hatte, wurde in die Psychiatrie eingewiesen.1 Es hilft dem Argument der besseren Durchsetzbarkeit von Recht und Gesetz durch Bargeldabschaffung auch nicht gerade, dass die Banken, die hier in vorderster Front stehen, so wie beispielsweise JP Morgan Chase, HSBC und Citi oder auch Deutsche Bank und Commerzbank, selbst nicht gerade durch übertriebene Gesetzestreue aufgefallen sind. Alle mussten riesige Strafzahlungen wegen Marktmanipulationen und Geldwäsche leisten, mindestens eine von ihnen ist gerichtsnotorisch dafür, die Hausbank der großkriminellen Drogenhändler und Geldwäscher zu sein. Bei diesen Affären rund um Geldwäsche und die Finanzierung illegaler Aktivitäten ging es oft um viele Milliarden. Da wirken die Kleinbeträge an Bargeld, aus denen man heute bei normalen Menschen schon einen Verdacht auf illegales Handeln konstruiert, geradezu lächerlich.
Und nicht zuletzt darf natürlich das Argument der Terrorismusabwehr nicht fehlen, mit dem zum Beispiel jüngst Frankreich absurderweise ein Gesetz begründet hat, wonach man dort nur noch Beträge von höchstens 1.000 Euro in bar begleichen darf – als würden sich Terroristen mit Koffern voller Bargeld finanzieren und nicht über Scheinfirmen und Finanzderivate. Der Umstand, dass die Charlie-Hebdo-Attentäter in Paris gelegentlich auch Bargeld benutzt haben, bedeutet ja nun nicht, dass die Nichtverfügbarkeit von Bargeld den Anschlag verhindert hätte. Sonst könnte man mit der gleichen Logik auch die Unterhosenmarken verbieten, welche die Attentäter bei der Vorbereitung trugen.
Vor dem Hang der Deutschen (und der Amerikaner) zum Bargeld hat man aber doch noch einigen Respekt. Deshalb fangen die Bargeldabschaffer mit ihren harten Maßnahmen in der Peripherie an und bescheiden sich bei uns mit kleinen unmerklichen Schritten. Sie verunsichern uns, indem sie Banken verpflichten, »ungewöhnliche« oder hohe Barabhebungen oder -ein zahlungen zu melden. Keiner weiß dabei so recht, ab wann man verdächtig wird. Banken gewöhnen uns mit verschiedenen Ausflüchten daran, dass wir ohne längere Voranmeldung immer nur kleine Beträge abheben dürfen. Mein Experiment, 15.000 Euro von meinem Konto abzuheben, war denn auch durchaus ein kleines Abenteuer.
Das große Experimentierfeld und Versuchslabor der Bargeldabschaffer ist Afrika. Aber auch unmittelbar um Deutschland herum liegt ein Gürtel von Ländern, in denen die Bargeldabschaffung bereits weit fortgeschritten ist. Schon mittelgroße Rechnungen dürfen in vielen Ländern nicht mehr mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel bezahlt werden. Je größer die Probleme der lokalen Banken, desto niedriger ist tendenziell die Obergrenze, bis zu der bar ausgezahlt werden darf.
Wenn wir irgendwann keinen Zugang zu Bargeld mehr haben oder nur noch kleine Beträge abheben können, dann hat das drastische Konsequenzen für uns alle. Es bedeutet, dass wir »unser« Geld dauerhaft Banken anvertrauen müssen, egal wie bankrottgefährdet diese sind. Wir bekommen es von dort nicht mehr weg, es sei denn, wir geben es aus, es wird uns wegbesteuert oder per negativem Zins abgenommen, oder es wird gleich zur Sanierung der Bank einkassiert. Für Letzteres gibt es im EU-Juristendeutsch schon ein Wort. Es heißt »Bail-in« und meint die Heranziehung der Gläubiger zur Bankensanierung. Gläubiger sind dabei vor allem die Sparer, die Geld auf der Bank haben, und sei es nur auf dem Girokonto.
Auch schleichenderen Formen der Enteignung durch Zentral- und Geschäftsbanken sind wir dann alle wehrlos ausgeliefert. Wenn alle gefangen sind, weil das Bargeld entweder ganz abgeschafft ist oder man es nicht mehr bekommt, dann gibt es keinen Hinderungsgrund mehr, uns mit Negativzinsen allmählich zu enteignen. Zwar sagen die Verteidiger, das sei Geldpolitik, um die Konjunktur in Gang zu setzen. Doch es ist eine Geldpolitik für die Reichen, denn sie treibt vor allem den Wert von Aktien, Unternehmensbeteiligungen und Immobilien nach oben, die von den Vermögenden gehalten werden.
Wenn das gesamte Geldvermögen der Sparer eingesperrt ist und zur Verfügungsmasse der Banker und Politiker wird, dann besteht in der nächsten Finanzkrise kein Grund mehr zur Hektik. Man kann ganz in Ruhe entscheiden, welche Einlagen zu welchem Prozentsatz entwertet werden »müssen«, damit die allermeisten Banken weitermachen können. Wenn man genau hinschaut, sind wir nicht mehr weit davon entfernt. Versuchen Sie mal, eine fünfstellige Bargeldsumme von »Ihrem« Bankkonto abzuheben.
Die jederzeit mögliche schleichende oder abrupte Enteignung ist nicht die einzige Bedrohung einer bargeldlosen Welt. Nur wenn Sie Bargeld nutzen können und auch nutzen, kann niemand mit ein paar Tastendrucken alles über Sie herausfinden: ob Sie zu Prostituierten gehen oder Alkohol trinken, ob Sie spielen, ob Sie einen gesunden Lebenswandel haben oder eine chronische Krankheit, ob Sie schwanger sind beziehungsweise Vater werden, ob Sie eine Affäre haben oder ob Sie finanzielle Verbindungen zu Menschen hatten, die in Konkurs gingen oder irgendwann etwas Ungesetzliches taten. Wer Zugang zu unserem elektronischen Zahlungsverkehr erhält, der kann das alles wissen und noch viel mehr. Die Bankmitarbeiter wissen es oder können es zumindest in Erfahrung bringen. Die Strafverfolgungsbehörden können sich diese Informationen beschaffen und sie erhalten sie oft sogar ohne Gerichtsbeschluss, die Geheimdienste ohnehin. Auch Ihre Gegner können derartige Informationen bekommen, wenn es ihnen wichtig genug ist und sie das nötige Kleingeld haben.
Noch ist dergleichen wegen des Bankgeheimnisses illegal, aber dennoch gang und gäbe. Der enorm erfolgreiche und sehr komfortable Internet-Bezahldienst Paypal aus den USA hat 2015 seine Geschäftsbedingungen dahingehend umgestellt, dass er mit den Daten über den Zahlungsverkehr seiner Kunden mehr oder weniger machen darf, was er will. Nutzer mussten oder durften dem nicht einmal explizit zustimmen, vielmehr galt die fortgesetzte Nutzung des Dienstes als Zustimmung. Sowohl Inhalt als auch Vorgehensweise widersprechen weitgehend deutschem Datenschutzrecht. Konsequenzen für Paypal? Keine. Was soll man auch erwarten von der Regierung eines Landes, das sich nicht einmal ansatzweise gegen die massive Ausspähung seiner Bürger und Wirtschaftsunternehmen durch die Schutzmacht zur Wehr setzen will oder darf. Die USA sind gerade im Begriff, per Gesetz Unternehmen straffrei zu stellen, die Daten ihrer Kunden an die Regierung weitergeben. Das soll auch für Banken gelten, die sich sehr auf das Gesetz freuen.
Geben Sie sich also keinerlei Illusionen hin. Falls in ein paar Jahren das Bargeld auch bei uns abgeschafft oder in die Bedeutungslosigkeit abgedrängt sein sollte, dann wird bis dahin auch das Bankgeheimnis, also die Vertraulichkeit von Informationen über Ihren Zahlungsverkehr, keinen Pfifferling mehr wert sein. Entweder halten die deutschen Banken sich nicht mehr daran oder sie haben den Zahlungsverkehr an das US-amerikanische »Fintechs« ausgelagert. Praktischerweise können sich Ausländer in den USA in keinerlei Hinsicht gegen Überwachung schützen. Und die Arbeitsbeziehungen der US-Dienste zu den deutschen Geheimdiensten sind erklärtermaßen blendend und vertrauensvoll. Spätestens dann sollte man sich nicht mehr mit irgendjemandem anlegen, der gute Beziehungen zu einem Geheimdienst unterhält, es sei denn, man ist so rein wie die Jungfrau Maria.
Aber es sind nicht nur die Geheimdienste, die dann alles über uns wissen, wenn sie unseren Zahlungsverkehr vollständig nachverfolgen können. Schon jetzt ist Datenaggregation, also die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen und deren Verkauf, ein Riesengeschäft und sehr effizient. Schon 2011 hatte die US-Firma Acxiom, laut Internet-Aktivist Eli Pariser »eine der größten Firmen, von denen man noch nie etwas gehört hat«, durchschnittlich 1.500 Informationen über 96 Prozent der US-Bevölkerung gesammelt, die sie an die Finanzbranche, andere Unternehmen, das Militär und sonstige Regierungsstellen weitergab. Acxiom verfügt auch über Informationen über einen großen Teil der Bevölkerung anderer industrialisierter Staaten.2 Selbst wenn Sie nur einen Teil Ihres Zahlungsverkehrs über Paypal abwickeln, sollten Sie bedenken, dass Paypal sehr wahrscheinlich diese Informationen an einen Datenaggregator verkaufen wird, der sie mit Informationen aus anderen Quellen abgleicht und vervollständigt. Banken, Versicherer, potenzielle Arbeitgeber: Sie alle können sehr genau wissen, wer Sie sind, was Sie antreibt und was Sie tun, ja sogar, wie angepasst und kreditwürdig Ihre Freunde sind, bevor sie sich entscheiden, Ihnen ein Angebot zu machen, oder eben nicht. Sie werden davon in der Regel nicht das Mindeste mitbekommen. Auch jeder Online-Verkäufer kann wissen, ob Sie sparsam oder freigiebig sind, und die Preise, die er Ihnen anzeigt, entsprechend ausgestalten.
Zum Glück kann jeder gegen die Abschaffung des Bargeldes etwas unternehmen. Jeder Einzelne ist wichtig, jede mit Bargeld abgewickelte Transaktion ist ein kleiner, aber wirk samer Akt des Widerstandes gegen diejenigen, die uns den letzten Rest an Privatheit und Freiheit nehmen wollen. Denn wenn viele in größerem Maße Bargeld nutzen, kann man nicht jeden, der mit Bargeld größere Rechnungen bezahlt, auf eine Liste von Verdächtigen setzen.
Die Möglichkeiten, etwas zu bewegen, sind beim Bargeld auch deshalb so gut, weil die Rechtslage so klar aufseiten der Bargeldnutzer ist, wie sie nur sein kann, und das auf einer sehr hohen Ebene, dem Bundesbankgesetz und sogar dem EU-Vertrag. Wo sonst das EU-Recht gern genutzt wird, um die Bürger rechte auszuhöhlen, indem Entscheidungen auf eine Ebene verlagert werden, auf der die Demokratie nicht mehr funktioniert, lässt sich das EU-Recht in diesem Fall als eine wirkungsvolle Waffe des Widerstands gegen die Abschaffung der »gedruckten Freiheit« der Bürger einsetzen. Denn im EU-Vertrag steht unmissverständlich, dass Euro-Banknoten und -Münzen gesetz liche Zahlungsmittel sind, und zwar die einzigen. Man setzt sich zwar darüber hinweg – in Deutschland, indem öffent liche Stellen sich weigern, Bargeld anzunehmen, in anderen Ländern viel dreister, indem das Bezahlen mit Bargeld schon bei mittelgroßen Beträgen verboten wird. Das gelingt, weil die EU-Kommission als Hüterin der Verträge und die Europäische Zentralbank als Hüterin des Euro mit den Anti-Bargeld-Kriegern unter einer Decke stecken. Aber wenn die Justiz noch halbwegs unabhängig von dieser Kabale ist, und darauf vertraue ich, dann reicht es, wenn Bürger klagen, um die Rechtswidrigkeit dieses Tuns aufzudecken und es den Anti-Bargeld-Kriegern sehr viel schwerer zu machen, ihre Agenda zu verfolgen.
Ich habe diesen Weg beschritten, indem ich mich geweigert habe, den mir auferlegten Rundfunkbeitrag weiterhin von meinem Bankkonto abbuchen zu lassen. Ich bestehe stattdessen auf dem, was die Rundfunkanstalten rechtswidrig verweigern: Barzahlung. Gegen ablehnende Bescheide des Hessischen Rundfunks, der sich trotz vorgeblicher Staatsferne des Rundfunks wie eine Behörde gerieren darf, klagte ich vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht. Was dann kam, stellte mein Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit auf die Probe. Es geht um viel. Wenn die Gerichte entscheiden sollten, dass öffentliche Stellen das gesetzliche Zahlungsmittel annehmen müssen, dann müsste das auch für die Finanz ämter gelten, die sich das Gleiche herausnehmen wie die Rundfunkanstalten. Wichtiger noch: Dann ist klar, dass Bargeldverbote für größere Beträge, wie sie der nordrhein-westfälische Finanzminister auch schon für Deutschland gefordert hat, dem deutschen Recht und dem EU-Recht widersprechen. Und anders als das Bundesbankgesetz ist der EU-Vertrag nur sehr, sehr schwer zu ändern. Denn jede Neuverhandlung zwischen 28 Staaten ist ein sehr aufwändiger Prozess, den die Regierungen aus verständlichen Gründen gern vermeiden wollen.
Gleichzeitig würde ein für mich günstiges Gerichtsurteil auch klarstellen, dass die Bargeldverbote, die es in Frankreich und den südlichen EU-Ländern bereits gibt, dem EU-Vertrag widersprechen und damit illegal sind.
Wenn die Parlamentarier sich dazu durchringen würden, ihre Arbeit zu tun und ein anständiges, staatlich geregeltes und garantiertes Zahlungsmittel anzubieten, mit dem man ebenso effizient bezahlen kann wie mit dem derzeitigen Banken-Buchgeld, dann wäre es nicht mehr so wichtig, am Bargeld festzuhalten. Es bliebe immer noch das Problem, den Datenschutz zu gewährleisten, aber einer Regierung, die sich den Interessen der Finanzbranche widersetzt, indem sie die Geldschöpfung in die eigenen Hände nimmt, würde ich auch eher zutrauen, vernünftige Regeln zum Datenschutz zu erlassen und durchzusetzen.
Es ist ein dickes Brett, das bis dahin zu bohren ist. Einstweilen gilt leider weiterhin der Grundsatz »Nur Bares ist Wahres«, und es hilft beim Bohren, wenn möglichst viele Menschen diesen Grundsatz als Handlungsempfehlung begreifen.
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Dienstag, 20. Februar 2018

. In jüngsten Umfragen liegen die Sozialdemokraten mit 15,5 Prozent sogar erstmals hinter der AfD

Es war ja ihr fulminanter 40,7-Prozent-Erfolg gegen Rot-Rot bei der Landtagswahl vor fast einem Jahr, der den Niedergang der SPD einleitete und aus dem „Schulz-Effekt“ letztendlich einen „Schulz-Affekt“ machte. In jüngsten Umfragen liegen die Sozialdemokraten mit 15,5 Prozent sogar erstmals hinter der AfD. Das dürfte den 463.000 Parteimitgliedern, die von heute an bis zum 2. März über die vorgeschlagene neue GroKo abstimmen, die Sache auch nicht gerade leichter machen. Auch Tschechow hilft hier nicht weiter: „Es gibt keine Sicherheit, es gibt nur verschiedene Grade der Unsicherheit.“ 

Montag, 19. Februar 2018

aus meiner Heimatgemeinde.....

Mühltal18.02.2018

Willi Muth wird neuer Bürgermeister in Mühltal



Von Sabine Eisenmann
MÜHLTAL - Willi Muth ist neuer Bürgermeister von Mühltal. Der 62 Jahre alte Landwirtschaftsmeister und FDP-Kandidat setzte sich am Sonntag, 18. Februar, in der notwendig gewordenen Stichwahl mit einem Anteil von 50,4 Prozent knapp durch. Seine Konkurrentin, die 38 Jahre alte Katharina Ebert von den Sozialdemokraten erzielte 49,6 Prozent. In der Summe gerechet hatte Willi Muth einen Vorsprung von 51 Stimmen.


Die Wahlbeteiligung lag bei 52,7 Prozent. Beim ersten Wahlgang vor vier Wochen hatte sie noch bei 56,3 Prozent gelegen. Damals waren fünf Bewerber im Rennen gewesen. Neben Ebert und Muth waren dies Thomas Höscher (CDU), Falko-Holger Ostertag (Die Mühltaler) und Christoph Zwickler (Fuchs).
Es war ein regelrechter Wahlkrimi, der sich am Sonntag im Foyer des Mühltaler Bürgerhauses in Nieder-Ramstadt abspielte. Denn erst mit der Auszählung des letzten Wahlbezirks fiel die Entscheidung. Und dieser Bezirk war ausgerechnet Nieder-Beerbach, der Wohnort von Willi Muth, der dort seit vielen Jahren Ortsvorsteher ist. Bis dahin hatte die Sozialdemokratin Ebert knapp die Nase vorn gehabt. Gut 150 Zuschauer verfolgten die Übertragung auf Großleinwand.
Nieder-Beerbach ist das Zünglein an der Waage
Als um 18.21 Uhr das erste Wahlergebnis erschien, wurde es ganz still im Saal. 52,1 Prozent für Katharina Ebert, 47,9 Prozent für Willi Muth lautete das Ergebnis aus Frankenhausen. Damit begann das Kopf-an-Kopf-Rennen, das bis zuletzt einen leichten Vorsprung für Katharina Ebert auswies. Teilweise war es so still im Raum, dass man eine Stecknadel hätte fallen hören. "So ruhig war es schon lange nicht mehr", sagte Willi Muth und sorgte für Erheiterung. Die Anspannung war ihm anzusehen. Auch Katharina Ebert blickte einen Stehtisch weiter gebannt auf die Leinwand. Nach etwa der Hälfte der ausgezählten Wahlbezirke wurde ihr Vorsprung sogar noch etwas größer. 52,6 zu 47,4 lautete der Zwischenstand. Doch in den kommenden Minuten holte Muth wieder auf. "Das gibt es doch nicht, schon wieder ist Nieder-Beerbach zum Schluss dran", sagte ein Zuschauer. Beim ersten Wahlgang war der Ortsteil das Zünglein an der Waage gewesen und hatte Muth in die Stichwahl verholfen. Bange Minuten vergingen. Fast eine Viertelstunde verging - dann plötzlich Jubelschreie bei der FDP. Willi Muth hatte das Ruder herumgerissen. Er strahlte erleichtert. Zahlreiche Gratulanten umarmten und beglückwünschten ihn.
"Was für ein Krimi", sagte Muth und schüttelte freudestrahlend den Kopf. Er habe damit gerechnet, dass es knapp wird. "Aber es freut mich, dass ich diesmal Wahlbezirke in Traisa und Trautheim gewonnen habe". Dass Nieder-Beerbach das Zünglein an der Waage war, sei ebenfalls eine tolle Bestätigung. "Ich werde von meinem Ortsteil getragen."
Betretene Gesichter gab es bei der SPD. Auch Katharina Ebert stand die Enttäuschung ins Gesicht geschrieben. Doch sie nahm die Niederlage gefasst auf. "Mir war völlig klar, dass es knapp werden kann. Für jemanden von außerhalb ist es schwierig, gegen jemanden anzutreten, der so sehr in seinem Ort verwurzelt ist und so viel Erfahrung hat", sagte sie. Die schlechte Stimmung in Berlin habe sie sicher auch ein paar Stimmen gekostet, ist sie sicher. Nach ein paar Minuten lachte Ebert wieder. "Alles gut, ich bin noch jung", sagte sie. Es sei nicht auszuschließen, dass sie sich weiter kommunalpolitisch engagieren werde. Möglicherweise sogar in Mühltal.

Mittwoch, 14. Februar 2018

Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 29. Mai 2017 — Hellenische Republik gegen Leo Kuhn (Rechtssache C-308/17) (2017/C 283/30)

Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 29. Mai 2017 — Hellenische Republik gegen Leo Kuhn (Rechtssache C-308/17) (2017/C 283/30) Verfahrenssprache: Deutsch Vorlegendes Gericht Oberster Gerichtshof Parteien des Ausgangsverfahrens Beklagte und Revisionsrekurswerberin: Hellenische Republik Kläger und Revisionsrekursgegner: Leo Kuhn Vorlagefragen Ist Art. 7 Nr. 1 lit. a EuGVVO 2012 ( 1 ) dahin auszulegen, 1. dass sich der Erfüllungsort im Sinn dieser Bestimmung auch im Fall eines — wie hier — mehrfachen vertraglichen Übergangs einer Forderung nach der erstmaligen vertraglichen Vereinbarung richtet? 2. dass der tatsächliche Erfüllungsort im Fall der Geltendmachung eines Anspruchs auf Einhaltung der Bedingungen einer Staatsanleihe wie der hier konkret von der Hellenischen Republik begebenen bzw. des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung dieses Anspruchs bereits durch die Zahlung von Zinsen aus dieser Staatsanleihe auf ein Konto eines Inhabers eines inländischen Wertpapierdepots begründet wird? 3. dass der Umstand, dass durch die erstmalige vertragliche Vereinbarung ein rechtlicher Erfüllungsort im Sinn des Art. 7 Nr. 1 lit. a der Verordnung begründet wurde, der Annahme entgegensteht, dass die nachfolgende tatsächliche Erfüllung eines Vertrags einen — weiteren — Erfüllungsort im Sinn dieser Bestimmung begründet? ( 1 ) Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl. L. 351, S. 1