Argentinien-Anleihen: Es gibt Geld – Jetzt handeln!
Argentinien will an den Kapitalmarkt zurück und zahlt auf seine Anleihen. Der Umtausch ist kompliziert – die Beauftragung von Fachleuten scheint sinnvoll.
Argentinien will auf seine Anleiheschulden zahlen. Hintergrund dafür ist der politische Wille des neuen Präsidenten der Republik Argentinien, die verbliebenen Anleiheschulden (Hold Out-Problem) zu regulieren, damit Argentinien an den Kapitalmarkt zurückkehren kann, um zu besseren Konditionen Kapital aufnehmen zu können. Uns drängt sich daher der Eindruck auf, dass Argentinien das Anleiheproblem endgültig und sinnvoll lösen möchte.
Ein Settlement Agreement, also ein Vorschlag zur Regulierung hat Argentinien vor kurzem vorgelegt vor. Der Vorschlag richtet sich auch an alle Anleihegläubiger, die in Deutschland Urteile gegen Argentinien erstritten haben, auf Grundlage von Anleihen, die nach den Anleihebedingungen deutschem Recht unterfielen.
Unklar ist noch, ob der Vorschlag auch für jene Anleihegläubiger gilt, die kein Urteil erstritten haben, aber noch unverjährte Anleihen gegen Argentinien halten. Hier kann es ratsam sein, zur Verjährungshemmung Klage einzureichen. Überdies können dadurch eventuell spätere Zahlungsvorschläge genutzt werden.
Der Vorschlag Argentiniens sieht die Zahlung der vollen Nominale (100 %) vor, plus einer Pauschale von 50 % auf die Nominale, zur pauschalen Abgeltung von Kosten und Zinsen. Diese Gesamt–Quote von 150% ist allerdings begrenzt: Hat der Anleiheinhaber seine Forderung eingeklagt, und ist im erstrittenen Urteil ein niedrigerer Betrag festgestellt (z.B. nur die volle Nominale zu 100 % ohne Zinsen oder Kosten), so wird nur der im Urteil festgestellte Betrag von Argentinien bezahlt.
Der Vorschlag Argentiniens ist nur auf Englisch verfügbar und die Abwicklung ist für den einzelnen Anleihegläubiger kompliziert. Überdies sind viele Details der Abwicklung unklar. Denn bislang orientiert sich die Abwicklung des Vorschlags vor allem an Anleihegläubigern, die Anleihen nach US-amerikanischem Recht erworben haben und vor US-amerikanischen Gerichten geklagt haben. Die praktische Durchführung des Vorschlags in Deutschland ist nicht konkret geregelt. Hinzu kommt, dass eine ganze Reihe von Anleihegläubigern die Anleihestücke physisch vorliegen haben und Clearstream Banking deren Rücknahme zur Einbuchung in das Wertpapierhandelssystem verweigert.
Deswegen ist es sinnvoll, für die Annahme und die Abwicklung des argentinischen Vorschlags kapitalmarkterfahrene Rechtsanwälte zu beauftragen. Hierfür steht Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. von der bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth und Partner aus Berlin zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Dr. Liebscher verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich von Anleihen und Staatsanleihen, auch im internationalen Kontext.
Dr. Späth & Partner bietet an, für den einzelnen Anleihegläubiger die Annahme und die Abwicklung des argentinischen Settlement-Vorschlags zu übernehmen. Hierfür wird Dr. Späth & Partner pauschal 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer des erzielten Betrags in Rechnung stellen, mindestens aber 500,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
Zur Beauftragung von Dr. Späth & Partner ist die Erteilung einer Vollmacht und der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Die dafür notwendigen Unterlagen können unter Angabe des Namens und der Adresse des Anleiheninhabers per E-Mail angefordert werden bei sekretariat@dr-spaeth.com.
Zur Durchführung des Settlement Vorschlags ist notwendig, dass diese Unterlagen bei der Rechtsanwalt Liebscher vorliegen, zusammen mit Kopien der Urteile und der Anleihen (bzw. der Depotauszüge) Bitte keine Originale zusenden. Denn die Originale der Urteile/Anleihen werden voraussichtlich in den kommenden Wochen durch den Anleihegläubiger direkt per Boten an die noch zu bestimmende Abwicklungsstelle zu senden sein. Auch hierzu hilft Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher sodann weiter.
Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher unter liebscher@dr-spaeth.com.