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Sonntag, 26. November 2017

Ich bitte Dich zu berücksichtigen, dass Gesetz 4050 von 2012 eigentlich kein Gesetz ist, sondern eine Enzelfallregelung. Es ist ein Einzelfallgesetz, das nur einen Schuldner betrifft, nämlich die Hellenische Republik.

Hallo Rolf,
 
ich habe gerade den Schriftsatz von Cleary Gotlieb in Deinem Blog gelesen.
 
Ich bitte Dich zu berücksichtigen, dass Gesetz 4050 von 2012 eigentlich kein Gesetz ist, sondern eine Enzelfallregelung. Es ist ein Einzelfallgesetz, das nur einen Schuldner betrifft, nämlich die Hellenische Republik.
Dieser Schuldner hat privatrechtlich Darlehen aufgenommen und  sich damit dem Privatrecht unterworfen.
Mit dem Gesetz 4050 hat der Schuldner (und auch Vertragspartner) in seiner Funktion als Gesetzgeber (also in einer öffentlich rechtlichen Funktion)  den Vertragsinhalt geändert.
Gesetz 4050 gilt nicht für alle Anleihen oder alle Anleiheemittenten, sondern allein und ausschließlich für einen Emittenten, nämlich den griechischen Staat.
Hierbei geht es um einen Verstoß gegen grundlegende europäische Rechtsstaatsprinzipien (Präambel der EMRK, Art. 25 Abs. 1 gr. Verfassung und deutsches Grundgesetz):
1) Verstoß gegen das Verbot von Einzelfallgesetzen
2) Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Staat hat als Privater im Rahmen einer Gleichordnung seine Kredite aufgenommen und die Anleihen emittiert. Er darf seine Schuld nicht im nachhinein mit den Mitteln des Staatsrechts (also mit dem öffentlich rechtlichen Instrumentarium) umgestalten.
 
Meines Erachtens, ist ein Verstoß gegen die ordre public. Es hat gar nichts mit SchVG zu tun, das für alle Anleihen und alle Emittenten gilt.
 
Mit freundlichen Grüßen

Samstag, 25. November 2017

Das SchVG im Kontext des ordre public bei Zahlungsklagen gegen Griechenland

Donnerstag, 23. November 2017

VEN PDVSA haben im Prinzip nur ihre öleinnahmen

VEN PDVSA haben im Prinzip nur ihre öleinnahmen


Sieg auf ganzer Linie. Til Schweiger muss eine Auseinandersetzung mit einer Frau bei Facebook nicht löschen. Die Richter erklären, warum der umstrittene Eintrag nicht wirklich privat gewesen sei // Das muss ich mal prüfen ob ich den gV Wagner / Ponzer / Hitzelber und ChaosNeureuther nicht doch bildlich darstellen darf....hat mich diese Mischpoke doch auf ihrer Website und im Bundesanzeiger an den Pranger gestellt.....


VOR LANDGERICHT SAARBRÜCKEN:Warum Til Schweiger den Facebook-Streit gewonnen hat

  • AKTUALISIERT AM 

Sieg auf ganzer Linie. Til Schweiger muss eine Auseinandersetzung mit einer Frau bei Facebook nicht löschen. Die Richter erklären, warum der umstrittene Eintrag nicht wirklich privat gewesen sei.

Der Schauspieler Til Schweiger hat den Streit um einen Facebook-Eintrag vor Gericht gewonnen. Den Antrag einer Schweiger-Kritikerin, den Post zu löschen, wies das Landgericht Saarbrücken am Donnerstag ab. Der Filmstar habe zwar das Persönlichkeitsrecht der 58-Jährigen verletzt, als er eine private Nachricht der Saarländerin mit ihrem Namen und Foto auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte. Vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Recht Schweigers auf Meinungsfreiheit sei dies aber gedeckt, erklärte der Vorsitzende Richter Martin Jung.
Die Klägerin, stellte das Gericht fest, habe ja „aus eigenem Antrieb“ an einer kontroversen öffentliche Debatte teilgenommen. Und sich dabei nicht neutral geäußert, sondern Schweiger „in nicht unerheblicher Weise“ angegriffen. Sie hatte den Schauspieler nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es vor der Wahl im Fall eines Einzugs der AfD in den Bundestag angekündigt habe - eine Aussage, die Schweiger bestritt.
Zudem ging sie ihn an: „Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an.“ Der Schauspieler (53, „Keinohrhasen“) antwortete ihr darauf „hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?“ - und stellte einen Screenshot des Chats auf seine Seite. Danach hagelte es Kommentare, in denen die Saarländerin auch beschimpft und verspottet wurde. Dieser Kritik müsse sie sich stellen, urteilten die Richter. Ihre Aufforderung an Schweiger, das Land zu verlassen, sei „von kaum zu unterschätzender Bedeutung“.
Die Frau leidet nach eigener Aussage seit dem Post erheblich unter den Kommentaren, auch gesundheitlich. Sie habe sogar eine Morddrohung erhalten, hatte sie gesagt. Deshalb wollte sie vor Gericht eine Löschung des Posts von Schweiger erzwingen. Und: Sie sei weder Mitglied noch Sympathisantin der AfD, hatte sie betont.


Der Schauspieler dürfe die Frau auch namentlich nennen, meinte aber das Gericht. Denn die Saarländerin hatte den Schlagabtausch mit Schweiger selbst in einem Internetforum mit 25 000 Mitgliedern öffentlich gemacht – bevor sie vor Gericht auf Unterlassung klagte. Im Forum „Deutschland mon amour“ hatte sie kurz nach der Veröffentlichung angeblich Rat suchen wollen.