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Sonntag, 27. April 2014

Außerdem beanstanden sie, dass nach deutschem Recht die „Selbstgeldwäsche“, also die Reinwaschung von aus eigenen Straftaten erlangtem Vermögen, überhaupt nicht bestraft wird. Dies liegt daran, dass ein solcher Täter ohnehin schon wegen des zugrunde liegenden Delikts angeklagt wird – etwa Diebstahl oder Drogenhandel.


Nach OECD-RügeBerlin geht schärfer gegen Geldwäsche vor

  ·  Weil Deutschland nach Ansicht der OECD nicht streng genug gegen Geldwäsche vorgeht, könnte es im äußersten Fall auf der Liste der Hochrisikoländer landen - neben Nordkorea und Syrien. Nun will Bundesfinanzminister Schäuble die Strafvorschriften verschärfen.
© DAPDVergrößernDeutschland wird seit Jahren dafür kritisiert, dass es Geldwäsche nicht streng genug verfolgt.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Strafvorschriften gegen Geldwäsche abermals verschärfen. Ein Sprecher bestätigte am Wochenende eine entsprechende Initiative Schäubles. Schäuble hat sich dem Vernehmen nach an Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) gewandt, um kurzfristig Gesetzesänderungen herbeizuführen. Hintergrund sind aktuelle Beschwerden der „Financial Action Task Force on Money Laundering“ (FATF), die bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angesiedelt ist.
Die zwischenstaatliche Einrichtung kritisiert Deutschland seit vier Jahren dafür, dass es Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus nicht streng genug verfolge. In der vergangenen Wahlperiode hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition deshalb bereits mehrere Gesetze geändert; hinzu kamen strengere Vorgaben einer Brüsseler EU-Richtlinie. Seither müssen nicht nur Banken, Versicherer und Spielbanken, sondern auch beispielsweise Immobilienmakler, Antiquitäten-, Schmuck- und Gebrauchtwagenhändler sowie Rechtsanwälte und Steuerberater die Identität ihrer Kunden überprüfen und den Behörden verdächtige Bargeldgeschäfte melden.
Doch bei ihrer jüngsten Tagung hat die FATF im Februar in Paris unter russischem Vorsitz gerügt, diese Maßnahmen reichten nicht aus. Zum einen genügen den Beobachtern das Maß der Kontrollen und die Höhe der Strafen noch immer nicht. Außerdem beanstanden sie, dass nach deutschem Recht die „Selbstgeldwäsche“, also die Reinwaschung von aus eigenen Straftaten erlangtem Vermögen, überhaupt nicht bestraft wird. Dies liegt daran, dass ein solcher Täter ohnehin schon wegen des zugrunde liegenden Delikts angeklagt wird – etwa Diebstahl oder Drogenhandel.
Wenn die Bundesregierung der Aufforderung nicht nachkommt, droht ihr ein offizielles Überwachungsverfahren aus Paris. Im äußersten Fall könnte die Bundesrepublik auf der Liste der „nichtkooperativen und Hochrisikoländer“ landen, wo derzeit beispielsweise Nordkorea, Iran, Pakistan, Syrien und die Türkei verzeichnet sind.

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