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Samstag, 1. Dezember 2012

Wer kennt sich mit dem Straftatbestand der Nötigung aus ? // ich bin am überlegen die Verantwortlichen der SPK DA wegen des Druckes den Widerspruch zur widerrechtlichen Ausbuchung der GRI-Bonds zurückzuziehen wg Nötigung anzuzeigen......// kommentiert eure Einschätzung


diese eher provinziell orintierte mittelgrosse Sparkasse will mit allen Mitteln Ansprüche aus der GRI-ZwangsCACerei abwimmeln....sogar mit an "Nötigung?" denken lassenden Koppelgeschäften....Verzicht auf Rechtsposition wg GRI gegen gnädiges Depot....



Sehr geehrte Frau Kxx,

wir nehmen Bezug auf unser Kündigungsschreiben vom 05.09.2012 sowie auf das in unserem
Hause mit Ihnen geführte persönliche Gespräch vom 27.09.2012.

In dem Gespräch hatten wir die Gesamtproblematik, insbesondere im Hinblick auf Ihren
Bevollmächtigten (Rolf Koch) besprochen. Sie selbst hatten um das Gespräch nachgesucht, weil
Sie Ihr Depot gerne weitergeführt hätten. Als Voraussetzung für eine Weiterführung war
vereinbart, dass Sie zum einen den Depotbevollmächtigten aus Ihrem Depot streichen lassen
und auch einen Widerruf wegen des Schreibens des Bevollmächtigten Rolf Koch vom 25.09.2012
bezüglich des Widerspruchs wegen der Ausbuchungen griechischer Staatsanleihen im
Zusammenhang mit dem vom Staat Griechenland beschlossenen Zwangsumtausch für
Privatanleger aussprechen.

Sie haben zwar die Depotvollmacht Ihres Vaters Rolf Koch streichen lassen, jedoch lag uns bis
zum Kündigungstermin keinerlei Erklärung von Ihnen vor, dass Sie den eingelegten Widerruf
zurückziehen.

Zudem mussten wir aufgrund eines Telefonates mit Ihnen feststellen, dass Ihr
Vater wiederum im Hintergrund Anweisungen erteilte, die Sie uns dann übermitteln wollten. 

Wir stoßen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Staatsanleihen notleidender Länder immer
wieder an Grenzen, die wir im Rahmen einer normalen Depotführung nicht erfüllen wollen. Dies
hatten wir Ihnen auch deutlich im Gespräch vom 27.09.2012 vor Augen geführt. Wir hatten
eigentlich gedacht, dass Sie auch für unsere Situation Verständnis entwickelt haben. Da dies
bedauerlicherweise nicht der Fall ist, möchten wir Ihnen mitteilen, dass es endgültig bei der
Kündigung des Depots verbleibt. Wir werden daher keinerlei neue Kaufaufträge mehr ausführen
und haben auch Ihren Online-Zugang zu dem Depot gesperrt. Wir möchten Sie bitten, dies bei
Ihren Dispositionen zu berücksichtigen und gegebenenfalls über ein anderes Kreditinstitut Ihre
Wünsche umsetzen zu lassen.

Aktuell befinden sich in Ihrem Depot lediglich noch eine Griechenland-Anleihe im Nennwert von
€ 368,00 (ISIN: GR0138014809). Der aktuelle Wert Stand 26.11.2012 beträgt hier € 94,10. Wir
möchten Sie bitten, diesen verbliebenen Wert bis spätestens zum 31.12.2012 zu veräußern bzw.


uns zu benennen, wohin wir dieses Papier übertragen sollen. Nach Ablauf des 31.12.2012
werden wir Ihr Depot schließen.

Wir bedauern, dass wir diesen Schritt nun vollziehen müssen. Wir hatten Ihnen in dem
persönlichen Gespräch aufgezeichnet, wie eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung bezüglich
dieses Depots möglich gewesen wäre. Letztendlich können wir aus Ihrem Verhalten nur
schließen, dass Sie hieran auch kein Interesse mehr haben. Wir möchten Sie daher höflichst
bitten, den letzten Wert ebenfalls zu übertragen.
Mit freundlichen Grüßen

Nachsatz von mir:

Ich erteile meiner Tochter (Mutter von 2 Mädchen) keinerlei Weisungen. Unsere Kinder haben sich zu sehr selbstständig denkenden Menschen "gemausert".

1 Kommentar:

  1. AGB der Sparkassen:
    ...
    Nr. 26 Kündigungsrecht
    (1) Ordentliche Kündigung
    Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine
    Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, können
    sowohl der Kunde als auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne
    Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
    ...

    Gemäß AGB ist eine Kündigung der Sparkasse somit jederzeit möglich. Vermutlich wird sich die Sparkasse auf "Kündigung aus wichtigem Grund" berufen - der wichtige Grund dürfte der Verlust der Vertrauensbasis sein.

    Meiner Meinung nach ist dagegen rechtlich wenig zu machen, da man als Depotkunde diese AGB anerkannt hat - im Gegenzug hat der Depotkunde das gleiche Recht.

    Dieses Damoklesschwert schwebt leider immer über dem Depotvertrag, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt - auch wenn der Kunde möglicherweise im Recht sein sollte.

    Problematisch ist das insofern, als daß in Folge einer solchen Kündigung jede andere Bank sich weigern kann, einen Depotvertrag abzuschließen! Beim Girokonto sieht´s anders aus, aber einen Depotvertrag kann jede Bank ohne Begründung verweigern.

    (Aldy)

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