ArgentinienWie deutsche Anleger vom Hedgefonds-Urteil profitieren können
Mit den meisten Anlegern hat sich Argentinien nach der Staatspleite vor 13 Jahren längst geeinigt, aber etwa 15 Milliarden Dollar Schulden stehen noch aus. Vom Urteil in New York könnten jetzt auch die profitieren, die bisher stur geblieben sind - wenn sie noch etwas Geduld haben.
Er ist alles andere als ein Geier. Ende der 90er-Jahre hat er auf Empfehlung seiner Bank argentinische Staatsanleihen gekauft. Das Land war aufstrebend, die Wirtschaft wuchs, die Kupons von acht, neun Prozent konnten sich sehen lassen. Rund 200 000 DM hatte der damals Anfang 50-jährige Mario Mendel (Name von der Redaktion geändert) in die Papiere investiert, es sollte seine Altersvorsorge sein.
Heute gehört Mendel zu den mehr als hundert Mandanten des Augsburger Rechtsanwalts xx, der nach eigenen Angaben Forderungen deutscher Anleger gegenüber Argentinien im Gesamtvolumen von etwa 100Millionen Dollar vertritt. Sie gehören zu den sogenannten Holdouts, also jenen Argentinien-Gläubigern, die stur blieben und bis heute an ihren Altanleihen festhalten, eben alle, die nicht auf bisherige Abfindungsangebote der südamerikanischen Regierung eingegangen sind. Diese Holdouts repräsentieren sieben Prozent der einst fast 100 Milliarden Dollar Staatsschulden, inklusive aufgelaufener Zinsen sind das 15 Milliarden Dollar.
Auf Zeit zu spielen - das könnte jetzt die Strategie der Südamerikaner sein
Mehr als eine Milliarde dieser argentinischen Altschulden schlummert in deutschen Depots, schätzt Anwalt xx "Etwa die Hälfte davon dürfte tituliert sein", sagt er, und dass "etwa 600 Urteile" existierten, die Anlegern ein Recht auf Auszahlung ihrer Forderungen geben. In den vergangenen zwölf Jahren ist es Privatleuten aber nicht gelungen, Geld einzutreiben, weder auf offiziellem Weg noch über versuchte Pfändungen argentinischer Vermögenswerte auf deutschem Boden.
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Gläubiger und deren Anwälte versuchten, alle möglichen Dinge zu pfänden, zum Beispiel auch die Handtasche von Präsidentin Cristina Kirchner - ohne Erfolg. Bezahlt hat die Regierung Argentiniens nur Schulden bei anderen Staaten; erst kürzlich gab es eine Einigung über zehn Milliarden Dollar für den Pariser Club, zu deren Mitgliedern auch die Bundesrepublik gehört.
"Mit dem New Yorker Urteil ist nun erstmals auch für Privatanleger die Chance auf Rückerlangung ihrer Forderungen in greifbare Nähe gerückt", erklärt Anwalt xx. Insgesamt sieht der Anwalt nun mehrere Möglichkeiten für deutsche Gläubiger: Erstens können sie die inzwischen eingetretene Kurserholung ihrer Altanleihen nutzen, um die Papiere zu verkaufen und so fast 13 Jahre nach der Staatspleite Argentiniens einen Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen. In den vergangenen Wochen "sind manche Altanleihen auf bis zu 70 Prozent ihres Nominalwertes gestiegen", sagt xx.
Deutsche Anleger könnten vor einem US-Gericht Erfolg haben
Zweitens können Anleger einfach weiter ausharren und warten, welches Ergebnis die juristischen Auseinandersetzungen zwischen Argentinien und den Hedgefonds letztendlich bringen. Sollte Argentinien den US-Fonds um den Milliardär Paul Singer die geforderten 1,5 Milliarden Dollar tatsächlich voll zahlen müssen, "können deutsche Anleger bei einem amerikanischen Richter die Vollstreckung ihrer deutschen Titel nach US-Recht erwirken", erklärt der Augsburger Anwalt, der zurzeit selbst die Ansprüche seiner Mandanten sammelt, um sie kostensparend zusammen bei einer US-Kanzlei einzureichen.
"Argentinien wird in jedem Fall versuchen, auf Zeit zu spielen", glaubt xx. Tatsächlich ist es im Interesse des Landes, erst Anfang Januar des kommenden Jahres eine endgültige Einigung mit den Gläubigern zu bekommen. Denn: Zum31. Dezember 2014 läuft eine Regelung aus, wonach diejenigen Anleger, die früher unter Inkaufnahme von Verlusten auf Vergleichslösungen Argentiniens eingegangen sind, nicht schlechter behandelt werden dürfen als die Ausharrer, die Holdouts. "Nach 2014 sind die Konditionen der Schuldenrückführung für die verbleibenden Anleger dagegen wieder frei verhandelbar", sagt xx Eine Chance, die dann doch die Gier bei manchen privaten Argentinien-Gläubigern wecken könnte.
Auch Pensionär Mendel kommt ob dieser Optionen ins Grübeln. Er ist nicht mehr der Jüngste und könnte etwas Geld schon brauchen, um seinen Lebensstandard im Alter zu erhöhen. "Weniger Geld heute, aber sicher, oder mehr Geld später. Aber man weiß eben nicht, wann und wie viel", sagt Anwalt xx. Eine Fragestellung, wie sie sich Börsianer an funktionierenden Märkten jeden Tag stellen. Selbst ein Totalverlustrisiko ist nicht ausgeschlossen: Besteht das Gericht in New York auf zeitnahe Auszahlung, muss Argentinien auch bei früher billiger abgefundenen Anlegern nachzahlen. Das ist für das Land nicht zu schaffen, sagen Experten, es wäre bald pleite, zum zweiten Mal in 13 Jahren. Damit wäre keinem geholfen.
SZ 27.6.2014
sehr lobenswert, das mit der Anwaltswerbung.
AntwortenLöschenNur:Warum ixt du den Namen dann sonst nicht aus in deinen inflationaeren Beitraegen ueber deinen Lieblingsanwalt ?
Na ja, keine Antwort ist auch eine Antwort.
LöschenDer nächste Richter bzw. Staatsanwalt wird aber eine Erklärung für dieses Verhalten hören wollen.
von grosser Sachkunde im Zivil- und Strafprozessrecht zeugt vorstehende Äusserung ja wohl nicht
AntwortenLöschenDann wart mal ab...
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