Sehr geehrter Herr Koch,
in obiger Angelegenheit fordere ich Sie auf, die folgenden von Ihnen eingestellten Einträge auf Ihrem oben genannten blog unverzüglich, spätestens aber bis heute , 18.00 Uhr, zu löschen:
Mittwoch, 25, Juni 2014
Ich beanstande das Verhalten und kann die Angabe von ihm ca 120 Mandate v,s Argentinien zu betreuen/vertreten nicht nachvollziehen. Deshalb könnte u. U. unlautere oder wettbewerbswidrige Form der Werbung vorliegen.
Sonntag, 15, Juni 2014
Einschaltung der Rechtsanwaltskammer München in dem Mandantengeheimnisverrates von RA Jakob Heichele
Beide Einträge verstossen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach welchem Verdachts- Anzeigen bei den Behörden in nicht anonymisierter Form bereits grundsätzlich nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Auch anderweitige Voraussetzungen für die Veröffentlichung Ihrer mutwiligen und haltlosen Anschuldigungen , welche die Rechtsprechung hieran knüpft, sind von Ihnen missachtet.
Ich verweise hierzu im auf die Ausführungen in Patandt, 70. Auflage, § 823 Rz. 103 ff.
Selbst ein juristischer Laie wie Sie sollte die dortigen Ausführungen verstehen.
Ich fordere Sie daher auf, die beiden in Bezug genommenen Blogeinträge unverzüglich zu löschen und ähnliche Einträge in Zukunft zu unterlassen.
Nach fruchtlosem Verstreichen der oben gesetzten Frist werde ich gegen Sie die notwendigen gerichtlichen Schritte einleiten.
Jakob Heichele
Rechtsanwalt
Du lernst es einfach nicht mehr.
AntwortenLöschenAber gut, ist es halt wieder einmal Zeit für Nachhilfe und Disziplinierung.