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Samstag, 7. Juni 2014

Die frühere „Emma“-Herausgeberin Alice Schwarzer muss wegen ihrer unvollständigen Selbstanzeige damit rechnen, doch noch wegen Steuerhinterziehung verurteilt zu werden. Das sagte der Steuerstrafrechtler Jörg Schauf der F.A.S.

Unvollständige Selbstanzeige?Steuerstrafrechtler: Alice Schwarzer muss mit Verfahren rechnen

Die frühere „Emma“-Herausgeberin Alice Schwarzer muss wegen ihrer unvollständigen Selbstanzeige damit rechnen, doch noch wegen Steuerhinterziehung verurteilt zu werden. Das sagte der Steuerstrafrechtler Jörg Schauf der F.A.S.
© DPAVergrößernReicht ihre Selbstanzeige nicht aus, weil sie unvollständig war? Alice Schwarzer
Die Publizistin und „Emma“-Herausgeberin Alice Schwarzer muss damit rechnen, dass sie wegen einer unvollständigen Selbstanzeige doch noch wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird. „Es sieht nicht gut aus für Frau Schwarzer“, sagte der Steuerstrafrechtler Jörg Schauf von der Sozietät Flick Gocke Schaumburg der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Schwarzer hatte sich wegen mehrerer Millionen auf einem Konto in der Schweiz, die sie nicht versteuert hatte, selbst angezeigt. Nun sind nach einer Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft Köln neue Vorwürfe bekannt geworden.

„Schlichtweg unvollständige Selbstanzeige“

Schwarzer soll Honorare für Veröffentlichungen und Vorträge nicht angegeben haben. „Das wären Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und damit ein völlig anderer Sachverhalt als ihre Kapitaleinkünfte“, sagte Schauf. „Damit wäre es eine schlichtweg unvollständige Selbstanzeige“.
Ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft sagte der F.A.S.: „Wenn eine Selbstanzeige nicht vollständig ist, besteht immer die Gefahr, dass sie nicht strafbefreiend wirkt.“ Zu den Details des Strafverfahrens gegen Schwarzer äußerte er sich nicht. Er bestätigte aber, dass die „Emma“-Herausgeberin über ihren Anwalt Anzeige wegen Geheimnisverrats erhoben hat.
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Steuerstrafverfahren müssen geheim bleiben, ein Geheimnisverrat kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte berichtet, es handele sich um eine Steuerschuld von 45.000 Euro. Frau Schwarzer war am Samstag für die F.A.S. nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Quelle: FAZ.NET
http://www.faz.net/aktuell/politik/unvollstaendige-selbstanzeige-steuerstrafrechtler-alice-schwarzer-muss-mit-verfahren-rechnen-12978216.html

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