Hier mal ein paar Beispiele. Insolvenzverwalter-Honorare bei Pleiten von Mini-Immobilienfirmen (viele kleiner als Deikon):
Legendär ist der Fall eines Münchner Anwalts Anfang der 90er-Jahre: 12,7 Millionen D-Mark genehmigte die Justiz dem Konkursverwalter aus der bayerischen Hauptstadt als Vergütung für ein Verfahren in Halle – und das für nur eine Woche Arbeit. Der Münchner Anwalt soll sich speziell um diesen Fall beworben haben, denn ostdeutsche Pleite-Firmen besaßen damals ein höheres Vermögen als westdeutsche. Und auf diese "Insolvenzmasse", wie es im Amtsdeutsch heißt, kommt es bei der Vergütung an. Je größer das Vermögen, desto mehr Geld erhält der Insolvenzverwalter.
Oder hier:
Der Verwalter einer insolventen Berliner Firma beanspruchte rund 16 Millionen Euro an Vergütung und wollte sich die Summe vom Gericht genehmigen lassen. Dem standen aber rund 18 Millionen Euro an Insolvenzmasse, also Firmenvermögen, gegenüber. Nach der einfachen Gebührentabelle, nach der die Verwalter vergütet werden, hätte ihm diese Summe nicht zugestanden. Der ausschlaggebende Faktor der gigantischen Steigerung lag im Kleingedruckten des Gesetzes: Der Insolvenzverwalter beantragte beim Amtsgericht eine Erschwerniszulage, die etwa dann gezahlt wird, wenn er sich in eine komplexe Rechtsmaterie einarbeiten muss. "Eigentlich sind aber solche Kenntnisse eine unabdingbare Voraussetzung, um den Job überhaupt anzutreten", klagt ein Insolvenzexperte aus Nordrhein-Westfalen.
Dennoch erhöhen solche Sonderfaktoren die Vergütung dramatisch – und können Staatsanwaltschaften auf den Plan rufen. Seit vergangenem Jahr etwa durchleuchtet die Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung in Osnabrück den Insolvenzfall des ostfriesischen Bauunternehmens Bohlen& Doyen. Der Verdacht: Das zuständige Amtsgericht soll dem Bremer Insolvenzverwalter rund 14,5 Millionen Euro an Vergütung rechtswidrig genehmigt haben.
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