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Herr K
Hallo jack,
kennst du dich vielleicht auch mit den Verjähungsfristen (Nominal, Coupons und Nachfälligkeitszinsen) der Anleihen unter US-Recht aus? Ich konnte dazu bisher nichts eindeutiges finden. Ein Unterschied zum deutschen Recht besteht ja, wie man an den Urteilen von Elliot gegen Argentinien bemerken kann, in den dortigen 9% Zinsen auf die nachzuzahlenden Zinsen, die es in Deutschland nicht gibt ("Zinseszinsverbot"). So kommen ja erst die inzwischen mehr als 300%, die Elliot fordern kann, zustande.
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