Zitat Zitat von Herr K Beitrag anzeigen
Hallo jack,

kennst du dich vielleicht auch mit den Verjähungsfristen (Nominal, Coupons und Nachfälligkeitszinsen) der Anleihen unter US-Recht aus? Ich konnte dazu bisher nichts eindeutiges finden. Ein Unterschied zum deutschen Recht besteht ja, wie man an den Urteilen von Elliot gegen Argentinien bemerken kann, in den dortigen 9% Zinsen auf die nachzuzahlenden Zinsen, die es in Deutschland nicht gibt ("Zinseszinsverbot"). So kommen ja erst die inzwischen mehr als 300%, die Elliot fordern kann, zustande.
Nein, mit den Verjährungsfristen nach US recht kenne ich mich nicht genügend aus, um dir Auskunft zu geben.
Ich habe aber die Sache so verstanden, dass eine absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren ab Zahlungseinstellung gilt, das wäre dann 2001 gewesen und 2011 Verjährung eingetreten.
Dies aber wirklich mit allem Vorbehalt und keinem Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Ja, das mit dem Zinseszins und dem gesetzlichen Verbot in der BRD durch das BGB ist bedauerlich.
Da geht es den US Anlegern besser.