Automatischer Informationsaustausch
Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Bisher haben sich fast 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme dieses Standards bekannt, auch die Schweiz.
Die Schweiz begrüsst den neuen internationalen Standard, an dem sie selber aktiv mitgewirkt hat. Er ermöglicht gleich lange Spiesse im Wettbewerb der Finanzplätze, da diese Regeln für alle gelten, und ist ein wichtiges Instrument in den internationalen Bemühungen gegen Steuerhinterziehung. Das inländische Bankgeheimnis wird durch die Umsetzung des neuen globalen Standards nicht tangiert.
Die Schweiz und die EU haben am 27. Mai 2015 ein Abkommen zur Einführung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterschrieben. Die Schweiz und die 28 EU-Länder beabsichtigen, ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden. Mit der Umsetzung des globalen Standards leisten die Schweiz und die EU einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Steuerhinterziehung.
Im Rahmen der am 27. Mai 2015 vom Bundesrat eröffneten Vernehmlassung können interessierte Kreise und die Kantone bis zum 17. September 2015 Stellung nehmen zum AIA-Abkommen mit der EU. Danach wird der Bundesrat das Abkommen mit einer Botschaft den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreiten.
Parallel dazu laufen die Arbeiten für die gesetzlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland. Der Bundesrat wird in den nächsten Wochen die Botschaften zum AIA-Gesetz, zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden sowie zum Amtshilfeübereinkommen von Europarat und OECD zu Handen der Eidgenössischen Räte verabschieden.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 27.05.2015
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