Experte: Von Österreich kann Athen keine Reparationszahlungen fordern
Athen/Wien - Griechische Politiker haben zuletzt des öfteren Reparationszahlungen von Deutschland wegen des Zweiten Weltkriegs gefordert. Könnte auch Österreich - im gängigen Geschichtsverständnis von 1938 bis 1945 Teil des "Dritten Reichs" - davon betroffen sein? Nein, meint der Rechtsexperte Gerhard Hafner von der Universität Wien. Denn: "Österreich ist kein Rechtsnachfolger Nazi-Deutschlands."
Bei den im Zuge des Schuldenstreits zwischen EU und Griechenland, in dem Deutschland eine besonders strenge Linie verfolgt, geäußerten Forderungen geht es um Entschädigungen für Kriegsverbrechen und -schäden sowie um die Tilgung von Ansprüchen aus einer Zwangsanleihe.
Warum Österreich davon aber nicht betroffen sei, erklärte der Professor für Völkerrecht und Internationale Beziehungen in einer Stellungnahme gegenüber der APA so: "Österreich wurde vom Deutschen Reich im März 1938 völkerrechtswidrig okkupiert, sodass es seine Handlungsfähigkeit verlor, jedoch als Völkerrechtssubjekt weiter bestehen blieb."
"Im Jahre 1945 erlangte es seine Handlungsfähigkeit wieder, zuerst eingeschränkt durch die sogenannten Kontrollabkommen, später in vollem Umfang wiederhergestellt durch den Österreichischen Staatsvertrag von 1955", erläuterte der Völkerrechts-Experte. "Dass Österreich als Staat nicht am Zweiten Weltkrieg beteiligt war, zeigt sich an der Bezeichnung dieses Vertrages als Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, womit die Unabhängigkeit wiederhergestellt werden sollte."
Es sei auch nicht von einem "Friedensvertrag" die Rede gewesen, wie dies etwa bei den Verträge von 1947 mit Italien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Finnland der Fall sei. Außerdem hätten die Alliierten in Moskau bereits 1943 festgelegt: "Austria, as the first free country to fall a victim to Hitlerite aggression, shall be liberated from German domination."
Des Weiteren habe Österreich nicht als Feindstaat im Sinne der Artikel 53 und 107 der Satzung der Vereinten Nationen gegolten. "Aus diesem Grund war Österreich weder Teil des Deutschen Reichs und noch kann es Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs sein." Außerdem hätten die Siegermächte von Österreich keine Reparationen gefordert. Dies sei in Artikel 21 des Staatsvertrags ausdrücklich festgelegt: "Von Österreich werden keine Reparationen verlangt, die sich aus dem Bestehen eines Kriegszustandes in Europa nach dem 1. September 1939 ergeben."
Die im Staatsvertrag ausgesprochenen Forderungen bezogen sich laut dem Uni-Juristen auf die Forderungen der Übergabe des deutschen Eigentums in Österreich bzw. auf Restitution des aufgrund der Nazi-Verfolgungen entzogenen Eigentums.
Die Zwangsanleihe sei Griechenland 1942 vom Deutschen Reich auferlegt worden, meinte Hafner: "Da Österreich damals als eigenes, vom Deutschen Reich getrenntes Völkerrechtssubjekt bestand, jedoch handlungsunfähig war, kann die Zwangsanleihe Österreich nicht zugerechnet werden. Da Österreich auch kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist und sein kann, kann auch über eine Rechtsnachfolge keine rechtliche Beteiligung Österreichs an dieser Anleihe konstruiert werden."
Auch Kriegsverbrechen von "Österreichern" könnten dem Staat nicht angelastet werden: "Österreicher in Diensten des Deutschen Reichs handelten als Organe des Deutschen Reichs, sodass diese Handlungen dem Deutschen Reich zuzurechnen sind. Ihre Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begründen jedoch eine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit."
Hafners Schlussfolgerung: "Ungeachtet dieser rechtlichen Aspekte hat sich Österreich seiner moralischen Verantwortung gestellt und freiwillige Leistungen an Personen aus Drittstaaten - wie ehemalige Zwangs- und Sklavenarbeiter - erbracht, die durch die Ereignisse des Zweiten Weltkriegs zu Schaden gekommen sind."
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