Kündigungs- und Klagematrix bei Restrukturierung von gebeutelten Anleihen nach dem SchVG 2009 | ||
KündigungsZeitpunkte / Zeiträume | ||
I | Bei Ankündigung von Restrukturierungen | |
II | Bei Einladung zu Gläubigerversammlungen (SchVG) mit Angebot einer allgemeinen Schuldenregelung | |
III | Nach Beschlussfassung aber vor veröffentlichung des Beschlussergebnis im Bundesanzeiger | |
IV | Nach Veroeffentlichung aber vor Ende der 1 Monatigen Anfechtungsfrist | |
V | Nach Ende der Anfechtungsfrist aber vor Vollzug des Skripturaktes | |
VI | aus akademischem Interesse nach Skripturakt….vielleicht verwirft ja das BVerfG das SchVG als Grundrechtswidrig | |
A | Klagedurchführung aus seit Kündigung gehaltenen Anleihestücken | |
B | Klagedurchführung aus nach Kündigung verkaufter Anleihestücken unter Abzug des Verkaufserlöses | |
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Montag, 25. Mai 2015
Kündigungs- und Klagematrix bei Restrukturierung von gebeutelten Anleihen nach dem SchVG 2009
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