Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) – Amtshilfe
1. Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die
ESTV die Megila S.A. mit Sitz in der Republik Panama, auf, ihr innerhalb
von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zur Zustellung
bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen beziehungsweise
eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.
2. Der Name und die Adresse der zur Zustellung bevollmächtigten Person in
der Schweiz beziehungsweise die aktuelle Adresse in der Schweiz der
beschwerdeberechtigten Person ist der ESTV entweder per E-Mail an administrative.assistance@estv.admin.ch
oder an folgende Adresse zu senden:
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
12. Mai 2015 Eidgenössische Steuerverwaltung
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/3503.pdf
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